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RGO

Information Blauzunge

Stand Oktober 2025

Vermarktungsinfo zu Blauzungenkrankheit bei Wiederkäuern (Stand Oktober 2025)

In Österreich ist im September 2024 erstmalig seit 2016 wieder die Blauzungenkrankheit aufgetreten (in der Steiermark und in Vorarlberg). Aufgrund der dynamischen Seuchensituation ist mit weiteren Fällen zu rechnen. Für ganz Österreich ist damit der bisherige Status „frei von Blauzungenkrankheit“ ausgesetzt.

Vermarktungsinformation allgemein

Die Bestimmungen für den Handel in andere EU-Länder ändern sich in unregelmäßigen Abständen.
Aktuell sind für den innergemeinschaftlichen Handel (IGH), der für Osttirol relevant ist, keine zusätzlichen Maßnahmen notwendig.

Für die sämtliche Verladungen (Kälber, Zucht- und Nutzvieh) bedeutet das, dass keine Untersuchung mehr benötigt wird und die Tiere auch NICHT mit Repellent behandelt werden müssen.

Der Vermerk auf dem Lieferschein "G" für Gesund ist notwendig und ausreichend.

Zuchtvieh-Versteigerungen

Bei allen Versteigerungstieren wird empfohlen 5 Tage aber frühestens 30 Tage vor dem Versteigerungstag eine Behandlung mit zugelassenen Insektenschutzpräparaten durchzuführen. Der Einsatz des Insektenschutzmittels ist am Lieferschein zu dokumentieren.

 

Ablauf Vermarktung über Versteigerung:

  1. ALLE Versteigerungstiere mind. 5 Tage aber frühestens 30 Tage vor Vermarktung mit Insektenschutzmittel behandeln (beim Tierarzt erhältlich)
  2. Behandlung wird auf dem Lieferschein letzte Spalte durch den Landwirt selbst bestätigt!

z.B. G/R 23.10.2025 (d.h. G für Gesund, R für Repellent behandelt am Datum 23.10.2025)

  1. Wenn noch Wartezeit von dieser Behandlung besteht, ist das Ende der Wartezeit am Lieferschein anzugeben (Achtung Biobetriebe: doppelte Wartezeit)

 

Einstellkälberübernahme

Die RGO|Viehverwertung übernimmt Kälber aller Rassen (männlich und weiblich). Seit Anfang März 2025 ist für die Verbringung der Kälber in den IGH keine BTV-PCR-Antigen-Einzeltieruntersuchung mehr notwendig.

ACHTUNG!
Ab 1. Juli 2025 dürfen Kälber über Händler erst ab einem Mindestalter von 4 Wochen (29 Tagen) verkauft werden.
Ausgenommen sind Betriebe mit einer Kälbersterblichkeit von ≤ 8 % im Alter von 72 Stunden bis 2 Monaten. Diese Betriebe dürfen Kälber weiterhin bereits ab einem Alter von 3 Wochen (22 Tagen) verkaufen.

Die Betriebe in Osttirol, die diese Voraussetzung dafür erfüllen, werden von der RGO mit dem Gesundheitsministerium abgeklärt.

 

Ablauf Einstellkälbervermarktung FLECKVIEH, HOLSTEIN, BRAUNVIEH, WEISS-BLAUE-BELGIER, etc.:

  1. Keine Insektizid-Behandlung und keine BTV-PCR-Antigen-Untersuchung notwendig
  2. Auf Lieferschein muss G für Gesund vermerkt werden

Schlachttiere

Wie bisher ist eine uneingeschränkte Vermarktung möglich.
ACHTUNG: bei Schlachttieren aller Kategorien darf KEINE Behandlung mit Insektenschutzmittel durchgeführt werden bzw. muss eine allfällige Wartezeit natürlich beachtet werden.

 

Zuchtschaf-Versteigerung

Bei allen Versteigerungstieren wird empfohlen 5 Tage aber frühestens 30 Tage vor dem Versteigerungstag eine Behandlung mit zugelassenen Insektenschutzpräparaten durchzuführen. Der Einsatz des Insektenschutzmittels ist am Lieferschein zu dokumentieren.

 

Ablauf Vermarktung über Versteigerung:

  1. ALLE Versteigerungstiere mind. 5 Tage aber frühestens 30 Tage vor Vermarktung mit Insektenschutzmittel behandeln (beim Tierarzt erhältlich)
  2. Behandlung wird auf dem Lieferschein letzte Spalte durch den Landwirt selbst bestätigt!

z.B. G/R 23.10.2025 (d.h. G für Gesund, R für Repellent behandelt am Datum 23.10.2025)

  1. Wenn noch Wartezeit von dieser Behandlung besteht, ist das Ende der Wartezeit am Lieferschein anzugeben (Achtung Biobetriebe: doppelte Wartezeit)

Impfung gegen Blauzunge-Serotyp 3, 4+8 (Kombi-Impfstoff)

Die BTV-Impfung ist grundsätzlich freiwillig, wird aus veterinärfachlicher Sicht aber für Rinder und Schafe empfohlen.

Um den Impfschutz weithin aufrecht zu erhalten, empfiehlt die AGES eine Auffrischung (Boosterung) von bereits grundimmunisierten Tieren in einem Zeitrahmen von 12 Monaten nach der letzten Impfung bzw. rechtzeitig vor der nächsten Weide- und Almsaison 2026.
 
Da die Impfung die einzige Möglichkeit ist, schwere klinische Symptome zu verhindern, wird diese aus veterinärfachlicher Sicht dringend empfohlen. Vom Süden Europas breitet sich der Serotyp 8 aus und hat schon Teile Osttirols erreicht. Tiere, die an BTV 8 erkranken, zeigen laut Erfahrungsberichten starke klinische Symptome.

Anmeldung:

Kosten:

  • Die Kosten für den Impfstoff sowie für die Durchführung der Impfung müssen von der Tierhalterin/vom Tierhalter selber getragen werden.

Impfungen eintragen:

  • Die Impfdaten können wie gehabt von der Hoftierärztin/vom Hoftierarzt über die App der Rinderzucht Tirol erfasst werden und werden umgehend in die VIS-Datenbank übertragen.
  • Händisch erfasste Impflisten (Schafbetriebe) sind unverzüglich nach der zweiten Teilimpfung bzw. einer Auffrischungsimpfung per E-Mail an die Rinderzucht Tirol zu übermitteln: herdebuch@lk-tirol.at
  • Nur eine lückenlose Eintragung der Impfdaten in die VIS-Datenbank kann Handelserleichterungen bringen.

 

 

Aktuelle Information

Mögliche neue Entwicklungen werden bekannt gegeben.