Die BTV-Impfung ist grundsätzlich freiwillig, wird aus veterinärfachlicher Sicht aber für Rinder und Schafe empfohlen, weil damit die Viruslast im Tier und die Schwere des Krankheitsverlaufes reduziert wird.
Die Anmeldung zur Impfung ist unter folgendem Link möglich: Freiwillige BTV-3-Impfung | Landwirtschaftskammer Tirol (lko.at)
Bei der Anmeldung muss die Betriebsnummer, Name des oder der Tierhalter:in, der Ort sowie der gewünschte Impftierarzt angegeben werden.
Schafbetriebe melden sich direkt beim gewünschten Impftierarzt an.
Kosten der Impfung
Die Kosten für die Durchführung der Impfung muss der Tierhalter tragen, es gibt keine Ansprüche für allfällige Impfschäden gegenüber Bund oder Land.
Tarifempfehlung des Landes Tirol (Tatsächliche Kosten mit Impftierarzt abklären!!):
Die ausgefüllte Impfliste muss vom Tierarzt beziehungsweise von der Tierärztin nach der zweiten Teilimpfung unverzüglich an die Rinderzucht Tirol (E-Mail: herdebuch@lk-tirol.at) gemailt werden, damit die Erfassung in der Datenbank erfolgen kann.
In Österreich ist im September 2024 erstmalig seit 2016 wieder die Blauzungenkrankheit aufgetreten (in der Steiermarkt und in Vorarlberg). Aufgrund der dynamischen Seuchensituation ist mit weiteren Fällen zu rechnen. Für ganz Österreich ist damit der bisherige Status „frei von Blauzungenkrankheit“ ausgesetzt.
Die Bestimmungen für den Handel in andere EU-Länder ändern sich in unregelmäßigen Abständen.
Aktuell sind für den innergemeinschaftlichen Handel (IGH) keine zusätzlichen Maßnahmen notwendig mit Ausnahme von den autonomoen Provinzen Bozen/Südtirol und Udine/Friaul, die nach wie vor frei von BTV3 sind.
Für die Kälberverladungen bedeutet das, dass die Kälber nicht mehr untersucht und auch nicht mit Rebellent behandelt werden müssen. Der Vermerk auf dem Lieferschein "G" für Gesund ist ausreichend.
Bei den Zuchtvieh-Versteigerungen bleibt die Vorgangsweise mit Behandlung und anschließende Untersuchung am Versteigerungstag bis auf weiteres aufrecht.
Bei allen Versteigerungstieren ist mindestens 14 Tage aber frühestens 30 Tage vor dem Versteigerungstag eine Behandlung mit zugelassenen Insektenschutzpräparaten durchzuführen. Der Einsatz des Insektenschutzmittels ist am Lieferschein zu dokumentieren. Am Versteigerungstag wird zentral eine Blutprobe entnommen.
Ablauf Vermarktung über Versteigerung:
z.B. G/R 7.1.2025 (d.h. G für Gesund, R für Repellent behandelt am Datum 7.1.2025)
Die Blutabnahme bei den Versteigerungen wird weiterhin von der RGO|Rinderzucht organisiert. Den Transport der Blutproben ins Labor organisiert ebenfalls die RGO|Rinderzucht. Die Untersuchungskosten wurden in Kofinanzierung von der Tierseuchenkasse und dem Land Tirol bis 31.12.2024 getragen!
Ab 01.01.2025 sind die Untersuchungskosten für den PCR-Antigentest vom Tierhalter selbst zu tragen:
Da die Blauzunge nicht direkt von Tier zu Tier übertragen wird, sondern über Stechmücken, müssen die Sammelstelle oder Versteigerungsstallungen bei einem positiven Fall nicht gesperrt werden. Positiv getestete Tiere gehen deshalb zurück zum Ursprungsbetrieb.
Die RGO|Viehverwertung übernimmt Kälber aller Rassen (männlich und weiblich) ab einem Mindestalter von 22 Tagen. Seit Anfang März 2025 ist für die Verbringung der Kälber in den IGH keine BTV-PCR-Antigen-Einzeltieruntersuchung mehr notwendig.
Ablauf Einstellkälbervermarktung FLECKVIEH, HOLSTEIN, BRAUNVIEH, WEISS-BLAUE-BELGIER, etc.:
Weiterhin uneingeschränkte Vermarktung wie immer.
ACHTUNG: bei Schlachttieren aller Kategorien darf keine Behandlung mit Insektenschutzmittel durchgeführt werden bzw. muss eine allfällige Wartezeit natürlich beachtet werden.
Für die Zuchtschaf-Versteigerungen in Lienz gelten keine Einschränkungen, da der gesamte Absatz im Inland erfolgt.
Aufgrund der täglichen Entwicklungen empfehlen wir aktiv und laufend auf den entsprechenden Info-Kanälen der RGO bzw. der Rinderzucht Tirol nachzusehen, um alle Informationen sicherzustellen (RZ-App, E-Mail, Homepage).
Wir arbeiten laufend auf Hochtouren in Zusammenarbeit mit den Behörden, Marktteilnehmern und vielen weiteren Organisationen und Personen, damit wir die Vermarktung für unsere Bauern und Bäuerinnen bestmöglich abwickeln können.