
Information Blauzunge
Vermarktungsinfo zu Blauzungenkrankheit bei Wiederkäuern (Stand August 2025)
In Österreich ist im September 2024 erstmalig seit 2016 wieder die Blauzungenkrankheit aufgetreten (in der Steiermark und in Vorarlberg). Aufgrund der dynamischen Seuchensituation ist mit weiteren Fällen zu rechnen. Für ganz Österreich ist damit der bisherige Status „frei von Blauzungenkrankheit“ ausgesetzt.
Vermarktungsinformation allgemein
Die Bestimmungen für den Handel in andere EU-Länder ändern sich in unregelmäßigen Abständen.
Aktuell sind für den innergemeinschaftlichen Handel (IGH), der für Osttirol relevant ist, keine zusätzlichen Maßnahmen notwendig mit Ausnahme von den autonomoen Provinzen Bozen/Südtirol und Udine/Friaul, die nach wie vor frei von BTV3 sind.
Für die Kälberverladungen bedeutet das, dass die Kälber nicht mehr untersucht und auch nicht mit Rebellent behandelt werden müssen. Der Vermerk auf dem Lieferschein "G" für Gesund ist notwendig und ausreichend.
Bei den Zuchtvieh-Versteigerungen bleibt die Vorgangsweise mit Behandlung und anschließende Untersuchung am Versteigerungstag bis auf weiteres aufrecht.
Zuchtvieh-Versteigerungen
Bei allen Versteigerungstieren ist mindestens 14 Tage aber frühestens 30 Tage vor dem Versteigerungstag eine Behandlung mit zugelassenen Insektenschutzpräparaten durchzuführen. Der Einsatz des Insektenschutzmittels ist am Lieferschein zu dokumentieren. Am Versteigerungstag wird zentral eine Blutprobe entnommen.
Ablauf Vermarktung über Versteigerung:
- ALLE Versteigerungstiere (AUSSER ZUCHTKÄLBER) mind. 14 Tage aber frühestens 30 Tage vor Vermarktung mit Insektenschutzmittel behandeln (beim Tierarzt erhältlich)
- Behandlung wird auf dem Lieferschein letzte Spalte durch den Landwirt selbst bestätigt!
z.B. G/R 19.8.2025 (d.h. G für Gesund, R für Repellent behandelt am Datum 19.8.2025)
- Wenn noch Wartezeit von dieser Behandlung besteht, ist das Ende der Wartezeit am Lieferschein anzugeben (Achtung Biobetriebe: doppelte Wartezeit)
- Blutprobe bei Versteigerung
- Negativer Antigentest = Verladung und Abrechnung, das Ergebnis gilt 10 Tage ab Blutprobenentnahme
PCR-Antigentest Blauzunge
Die Blutabnahme bei den Versteigerungen wird weiterhin von der RGO|Rinderzucht organisiert. Den Transport der Blutproben ins Labor organisiert ebenfalls die RGO|Rinderzucht.
Ab 01.01.2025 sind die Untersuchungskosten für den PCR-Antigentest vom Tierhalter selbst zu tragen:
- Versteigerungstiere: € 28,40 netto pro Tier (Für alle Versteigerungstiere außer für Zuchtkälber, Gebühr wird auch für nicht abgegebene Tiere verrechnet)
Da die Blauzunge nicht direkt von Tier zu Tier übertragen wird, sondern über Stechmücken, müssen die Sammelstelle oder Versteigerungsstallungen bei einem positiven Fall nicht gesperrt werden. Positiv getestete Tiere gehen deshalb zurück zum Ursprungsbetrieb.
Einstellkälberübernahme
Die RGO|Viehverwertung übernimmt Kälber aller Rassen (männlich und weiblich). Seit Anfang März 2025 ist für die Verbringung der Kälber in den IGH keine BTV-PCR-Antigen-Einzeltieruntersuchung mehr notwendig.
ACHTUNG!
Ab 1. Juli 2025 dürfen Kälber über Händler erst ab einem Mindestalter von 4 Wochen (29 Tagen) verkauft werden.
Ausgenommen sind Betriebe mit einer Kälbersterblichkeit von ≤ 8 % im Alter von 72 Stunden bis 2 Monaten. Diese Betriebe dürfen Kälber weiterhin bereits ab einem Alter von 3 Wochen (22 Tagen) verkaufen.
Die Betriebe in Osttirol, die diese Voraussetzung dafür erfüllen, werden von der RGO mit dem Gesundheitsministerium abgeklärt.
Ablauf Einstellkälbervermarktung FLECKVIEH, HOLSTEIN, BRAUNVIEH, WEISS-BLAUE-BELGIER, etc.:
- Keine Insektizid-Behandlung und keine BTV-PCR-Antigen-Untersuchung notwendig
- Auf Lieferschein muss G für Gesund vermerkt werden
Schlachttiere
Weiterhin uneingeschränkte Vermarktung wie immer.
ACHTUNG: bei Schlachttieren aller Kategorien darf keine Behandlung mit Insektenschutzmittel durchgeführt werden bzw. muss eine allfällige Wartezeit natürlich beachtet werden.
Zuchtschaf-Versteigerung
Für die Zuchtschaf-Versteigerungen in Lienz gelten keine Einschränkungen, da der gesamte Absatz im Inland erfolgt.
Impfung gegen Blauzunge-Serotyp 3
Die BTV-Impfung ist grundsätzlich freiwillig, wird aus veterinärfachlicher Sicht aber für Rinder und Schafe empfohlen, weil damit die Viruslast im Tier und die Schwere des Krankheitsverlaufes reduziert wird.
Die Anmeldung zur Impfung ist unter folgendem Link möglich: Freiwillige BTV-3-Impfung | Landwirtschaftskammer Tirol (lko.at)
Bei der Anmeldung muss die Betriebsnummer, Name des oder der Tierhalter:in, der Ort sowie der gewünschte Impftierarzt angegeben werden.
Schafbetriebe melden sich direkt beim gewünschten Impftierarzt an.
Aktuelle Information
Mögliche neue Entwicklungen werden bekannt gegeben.