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Information Blauzunge

Stand 14.04.2025

Impfung gegen Blauzunge-Serotyp 3

Die BTV-Impfung ist grundsätzlich freiwillig, wird aus veterinärfachlicher Sicht aber für Rinder und Schafe empfohlen, weil damit die Viruslast im Tier und die Schwere des Krankheitsverlaufes reduziert wird.

Die Anmeldung zur Impfung ist unter folgendem Link möglich: Freiwillige BTV-3-Impfung | Landwirtschaftskammer Tirol (lko.at)

Bei der Anmeldung muss die Betriebsnummer, Name des oder der Tierhalter:in, der Ort sowie der gewünschte Impftierarzt angegeben werden.

Schafbetriebe melden sich direkt beim gewünschten Impftierarzt an.
 

Kosten der Impfung

Die Kosten für die Durchführung der Impfung muss der Tierhalter tragen, es gibt keine Ansprüche für allfällige Impfschäden gegenüber Bund oder Land.

Tarifempfehlung des Landes Tirol (Tatsächliche Kosten mit Impftierarzt abklären!!):

  • bis neun Tiere eine Hofgebühr von 50 Euro plus Stückgebühr von 2,50 Euro je Tier (inklusive Mehrwertsteuer)
  • ab zehn Tieren Zeitgebühr (Anfahrt mitgerechnet) von 80 Euro je angefangener halber Stunde (inklusive Mehrwertsteuer)
  • Der Impfstoff wird vorerst vom Land kostenlos zur Verfügung gestellt.

Die ausgefüllte Impfliste muss vom Tierarzt beziehungsweise von der Tierärztin nach der zweiten Teilimpfung unverzüglich an die Rinderzucht Tirol (E-Mail: herdebuch@lk-tirol.at) gemailt werden, damit die Erfassung in der Datenbank erfolgen kann.

 

Vermarktungsinfo zu Blauzungenkrankheit bei Wiederkäuern (Stand 01.01.2025)

In Österreich ist im September 2024 erstmalig seit 2016 wieder die Blauzungenkrankheit aufgetreten (in der Steiermarkt und in Vorarlberg). Aufgrund der dynamischen Seuchensituation ist mit weiteren Fällen zu rechnen. Für ganz Österreich ist damit der bisherige Status „frei von Blauzungenkrankheit“ ausgesetzt.

Vermarktungsinformation allgemein

Die Bestimmungen für den Handel in andere EU-Länder ändern sich in unregelmäßigen Abständen.
Aktuell sind für den innergemeinschaftlichen Handel (IGH) keine zusätzlichen Maßnahmen notwendig mit Ausnahme von den autonomoen Provinzen Bozen/Südtirol und Udine/Friaul, die nach wie vor frei von BTV3 sind.

Für die Kälberverladungen bedeutet das, dass die Kälber nicht mehr untersucht und auch nicht mit Rebellent behandelt werden müssen. Der Vermerk auf dem Lieferschein "G" für Gesund ist ausreichend.

Bei den Zuchtvieh-Versteigerungen bleibt die Vorgangsweise mit Behandlung und anschließende Untersuchung am Versteigerungstag bis auf weiteres aufrecht.

Zuchtvieh-Versteigerungen

Bei allen Versteigerungstieren ist mindestens 14 Tage aber frühestens 30 Tage vor dem Versteigerungstag eine Behandlung mit zugelassenen Insektenschutzpräparaten durchzuführen. Der Einsatz des Insektenschutzmittels ist am Lieferschein zu dokumentieren. Am Versteigerungstag wird zentral eine Blutprobe entnommen.

 

Ablauf Vermarktung über Versteigerung:

  1. ALLE Versteigerungstiere (AUSSER ZUCHTKÄLBER) mind. 14 Tage aber frühestens 30 Tage vor Vermarktung mit Insektenschutzmittel behandeln (beim Tierarzt erhältlich)
  2. Behandlung wird auf dem Lieferschein letzte Spalte durch den Landwirt selbst bestätigt!

z.B. G/R 7.1.2025 (d.h. G für Gesund, R für Repellent behandelt am Datum 7.1.2025)

  1. Wenn noch Wartezeit von dieser Behandlung besteht, ist das Ende der Wartezeit am Lieferschein anzugeben (Achtung Biobetriebe: doppelte Wartezeit)
  2. Blutprobe bei Versteigerung
  3. Negativer Antigentest = Verladung und Abrechnung, das Ergebnis gilt 10 Tage ab Blutprobenentnahme

 

PCR-Antigentest Blauzunge

Die Blutabnahme bei den Versteigerungen wird weiterhin von der RGO|Rinderzucht organisiert. Den Transport der Blutproben ins Labor organisiert ebenfalls die RGO|Rinderzucht. Die Untersuchungskosten wurden in Kofinanzierung von der Tierseuchenkasse und dem Land Tirol bis 31.12.2024 getragen!
Ab 01.01.2025 sind die Untersuchungskosten für den PCR-Antigentest vom Tierhalter selbst zu tragen:

  • Versteigerungstiere: € 28,40 netto pro Tier (Für alle Versteigerungstiere außer für Zuchtkälber, Gebühr wird auch für nicht abgegebene Tiere verrechnet)

 

Da die Blauzunge nicht direkt von Tier zu Tier übertragen wird, sondern über Stechmücken, müssen die Sammelstelle oder Versteigerungsstallungen bei einem positiven Fall nicht gesperrt werden. Positiv getestete Tiere gehen deshalb zurück zum Ursprungsbetrieb.

Einstellkälberübernahme

Die RGO|Viehverwertung übernimmt Kälber aller Rassen (männlich und weiblich) ab einem Mindestalter von 22 Tagen. Seit Anfang März 2025 ist für die Verbringung der Kälber in den IGH keine BTV-PCR-Antigen-Einzeltieruntersuchung mehr notwendig.

 

Ablauf Einstellkälbervermarktung FLECKVIEH, HOLSTEIN, BRAUNVIEH, WEISS-BLAUE-BELGIER, etc.:

  1. Keine Insektizid-Behandlung und keine BTV-PCR-Antigen-Untersuchung notwendig
  2. Auf Lieferschein muss G für Gesund vermerkt werden

Schlachttiere

Weiterhin uneingeschränkte Vermarktung wie immer.
ACHTUNG: bei Schlachttieren aller Kategorien darf keine Behandlung mit Insektenschutzmittel durchgeführt werden bzw. muss eine allfällige Wartezeit natürlich beachtet werden.

 

Zuchtschaf-Versteigerung

Für die Zuchtschaf-Versteigerungen in Lienz  gelten keine Einschränkungen, da der gesamte Absatz im Inland erfolgt.

Aktuelle Information

Aufgrund der täglichen Entwicklungen empfehlen wir aktiv und laufend auf den entsprechenden Info-Kanälen der RGO bzw. der Rinderzucht Tirol nachzusehen, um alle Informationen sicherzustellen (RZ-App, E-Mail, Homepage).

 

Wir arbeiten laufend auf Hochtouren in Zusammenarbeit mit den Behörden, Marktteilnehmern und vielen weiteren Organisationen und Personen, damit wir die Vermarktung für unsere Bauern und Bäuerinnen bestmöglich abwickeln können.

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