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Information Blauzunge
Stand 21.10.2024
Impfung gegen Blauzunge-Serotyp 3

Die BTV-Impfung ist grundsätzlich freiwillig, wird aus veterinärfachlicher Sicht aber für Rinder und Schafe empfohlen, weil damit die Viruslast im Tier und die Schwere des Krankheitsverlaufes reduziert wird.

Auf jeden Fall empfehlenswert ist die Impfung für Auftreiber auf Zuchtviehversteigerungen, um auch einen allfälligen Export zu ermöglichen. Weiters gilt die Empfehlung auch für jene Betriebe (speziell Milchbetriebe), die Kälber mit einem Mindestalter von 21 Tagen bis 110 kg Maximalgewicht bei den „Montagsterminen“ vermarkten, da ein Immunschutz über das geimpfte Muttertier voraussichtlich anerkannt wird.

Die Anmeldung zur Impfung ist unter folgendem Link möglich: Freiwillige BTV-3-Impfung | Landwirtschaftskammer Tirol (lko.at)

Bei der Anmeldung muss die Betriebsnummer, Name des oder der Tierhalter:in, der Ort sowie der gewünschte Impftierarzt angegeben werden.
 

Kosten der Impfung

Die Kosten für die Durchführung der Impfung muss der Tierhalter tragen, es gibt keine Ansprüche für allfällige Impfschäden gegenüber Bund oder Land.

Der Tarif ist voraussichtlich wie folgt:

  • bis neun Tiere eine Hofgebühr von 50 Euro plus Stückgebühr von 2,50 Euro je Tier (inklusive Mehrwertsteuer)
  • ab zehn Tieren Zeitgebühr (Anfahrt mitgerechnet) von 80 Euro je angefangener halber Stunde (inklusive Mehrwertsteuer)
  • Der Impfstoff wird vorerst vom Land kostenlos zur Verfügung gestellt.

Die ausgefüllte Impfliste muss vom Tierarzt beziehungsweise von der Tierärztin nach der zweiten Teilimpfung unverzüglich an die Rinderzucht Tirol (E-Mail: herdebuch@lk-tirol.at) gemailt werden, damit die Erfassung in der Datenbank erfolgen kann.

 

Vermarktungsinfo zu Blauzungenkrankheit bei Wiederkäuern (Stand 21.10.2024)

In Österreich ist im September 2024 erstmalig seit 2016 wieder die Blauzungenkrankheit aufgetreten (in der Steiermarkt und in Vorarlberg). Aufgrund der dynamischen Seuchensituation ist mit weiteren Fällen zu rechnen. Für ganz Österreich ist damit der bisherige Status „frei von Blauzungenkrankheit“ ausgesetzt.

Vermarktungsinformation allgemein

Seit Montag, den 23.09.2024 sind nun die ersten Regeln für den Handel in andere EU-Länder veröffentlicht. Deshalb haben wir unsere Vermarktungsinfo entsprechend angepasst, im Vergleich zur Vorgängerversion wurde die Dokumentation der Behandlung mit Insektenschutzmittel vereinfacht, d.h. die Behandlung ist nun über den Lieferschein durch den Landwirt zu bestätigen.

 

Die Regeln für den innergemeinschaftlicher Handel (EU-Länder) bzw. Exporte stehen nun teilweise, abhängig vom Zielland. Ab 30.09.2024 wird ein Handel über Österreich hinaus wieder möglich sein, sofern folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Behandlung mit Repellent (Insektenschutzmittel) mind. 14 Tage vor Vermarktung
  • PCR-Antigentest aus Blut negativ mit Probenahme mind. 14 Tage nach Behandlung Insektenschutzmittel
  • PCR-Testergebnis gilt 7 Tage ab Blutprobenahme
Versteigerungen Zuchtvieh

Die nächste Zuchtviehversteigerung in Lienz findet am 29.10.2024 statt. Bei allen Versteigerungstieren ist mindestens 14 Tage aber frühestens 30 Tage vor dem Versteigerungstag eine Behandlung mit zugelassenen Insektenschutzpräparaten durchzuführen. Der Einsatz des Insektenschutzmittels ist am Lieferschein zu dokumentieren. Am Versteigerungstag wird zentral eine Blutprobe entnommen. Die Auftreiber wurden bereits entsprechend informiert. Diese Vorgangsweise gilt voraussichtlich auch für künftige Versteigerungen und sollte auch einen Handel über Österreich hinaus („Innergemeinschaftlich“) ermöglichen.

Da die Blauzunge nicht direkt von Tier zu Tier übertragen wird, sondern über Stechmücken, müssen die Sammelstelle oder Versteigerungsstallungen bei einem positiven Fall nicht gesperrt werden. Positiv getestete Tiere gehen deshalb zurück zum Ursprungsbetrieb.

 

Ablauf Vermarktung über Versteigerung:

  1. ALLE Versteigerungstiere (AUSSER ZUCHTKÄLBER) mind. 14 Tage aber frühestens 30 Tage vor Vermarktung mit Insektenschutzmittel behandeln (beim Tierarzt erhältlich)
  2. Behandlung wird auf dem Lieferschein letzte Spalte durch den Landwirt selbst bestätigt!

z.B. G/R 15.09.2024 (d.h. G für Gesund, R für Repellent behandelt am Datum 15.09.2024)

  1. Wenn noch Wartezeit von dieser Behandlung besteht, ist das Ende der Wartezeit am Lieferschein anzugeben (Achtung Biobetriebe: doppelte Wartezeit)
  2. Blutprobe bei Versteigerung
  3. Negativer Antigentest = Verladung und Abrechnung, das Ergebnis gilt 7 Tage ab Blutprobenentnahme

 

Schlachttiere

Weiterhin uneingeschränkte Vermarktung wie immer. ACHTUNG: bei Schlachttieren aller Kategorien darf keine Behandlung mit Insektenschutzmittel durchgeführt werden bzw. muss eine allfällige Wartezeit natürlich beachtet werden.

 

Einstellkälberübernahme

Die RGO|Viehverwertung übernimmt Kälber aller Rassen (männlich und weiblich) ab einem Mindestgewicht von 60 kg. Damit alle Vermarktungswege (Inland und „innergemeinschaftliche Verbringung“) offenstehen, sind alle angelieferten Kälber mind. 14 Tage aber frühestens 30 Tage vor Vermarktungsdatum mit einem zugelassenen Insektenschutzmittel zu behandeln. Der Einsatz des Insektenschutzmittels ist am Lieferschein zu dokumentieren. Die Blutprobenahme wird wieder zentral organisiert. Das bleibt bis auf weiteres auch bei zukünftigen Einstellkälberübernahmen so.

 

Ablauf Einstellkälbervermarktung:

  1. ALLE Einstell-/Nutzkälber mind. 14 Tage aber frühestens 30 Tage vor Vermarktung mit Insektenschutzmittel behandeln (beim Tierarzt erhältlich)
  2. Behandlung wird auf dem Lieferschein letzte Spalte durch den Landwirt selbst bestätigt!

z.B. G/R 15.09.2024 (d.h. G für Gesund, R für Repellent behandelt am Datum 15.09.2024)

  1. Wenn noch Wartezeit von dieser Behandlung besteht, ist das Ende der Wartezeit am Lieferschein anzugeben (Achtung Biobetriebe: doppelte Wartezeit)
  2. Blutprobe auf Sammelstelle zentral durch Rinderzucht Tirol
  3. Negativer Antigentest = Verladung und Abrechnung, das Ergebnis gilt 7 Tage ab Blutprobenentnahme
Zuchtschaf-Versteigerung

Für die Zuchtschaf-Versteigerung in Lienz am Samstag, 28.9.2024 gelten keine Einschränkungen, da der gesamte Absatz im Inland erfolgt.

Aktuelle Information

Aufgrund der täglichen Entwicklungen empfehlen wir aktiv und laufend auf den entsprechenden Info-Kanälen der RGO bzw. der Rinderzucht Tirol nachzusehen, um alle Informationen sicherzustellen (RZ-App, E-Mail, Homepage).

 

Wir arbeiten laufend auf Hochtouren in Zusammenarbeit mit den Behörden, Marktteilnehmern und vielen weiteren Organisationen und Personen, damit wir die Vermarktung für unsere Bauern und Bäuerinnen bestmöglich abwickeln können.

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