Die BTV-Impfung ist grundsätzlich freiwillig, wird aus veterinärfachlicher Sicht aber für Rinder und Schafe empfohlen, weil damit die Viruslast im Tier und die Schwere des Krankheitsverlaufes reduziert wird.
Auf jeden Fall empfehlenswert ist die Impfung für Auftreiber auf Zuchtviehversteigerungen, um auch einen allfälligen Export zu ermöglichen. Weiters gilt die Empfehlung auch für jene Betriebe (speziell Milchbetriebe), die Kälber mit einem Mindestalter von 21 Tagen bis 110 kg Maximalgewicht bei den „Montagsterminen“ vermarkten, da ein Immunschutz über das geimpfte Muttertier voraussichtlich anerkannt wird.
Die Anmeldung zur Impfung ist unter folgendem Link möglich: Freiwillige BTV-3-Impfung | Landwirtschaftskammer Tirol (lko.at)
Bei der Anmeldung muss die Betriebsnummer, Name des oder der Tierhalter:in, der Ort sowie der gewünschte Impftierarzt angegeben werden.
Kosten der Impfung
Die Kosten für die Durchführung der Impfung muss der Tierhalter tragen, es gibt keine Ansprüche für allfällige Impfschäden gegenüber Bund oder Land.
Der Tarif ist voraussichtlich wie folgt:
Die ausgefüllte Impfliste muss vom Tierarzt beziehungsweise von der Tierärztin nach der zweiten Teilimpfung unverzüglich an die Rinderzucht Tirol (E-Mail: herdebuch@lk-tirol.at) gemailt werden, damit die Erfassung in der Datenbank erfolgen kann.
In Österreich ist im September 2024 erstmalig seit 2016 wieder die Blauzungenkrankheit aufgetreten (in der Steiermarkt und in Vorarlberg). Aufgrund der dynamischen Seuchensituation ist mit weiteren Fällen zu rechnen. Für ganz Österreich ist damit der bisherige Status „frei von Blauzungenkrankheit“ ausgesetzt.
Die Bestimmungen für den Handel in andere EU-Länder ändern sich in unregelmäßigen Abständen. Aktuell gelten für den innergemeinschaftlichen Handel (IGH) folgende Bestimmungen:
Bei allen Versteigerungstieren ist mindestens 14 Tage aber frühestens 30 Tage vor dem Versteigerungstag eine Behandlung mit zugelassenen Insektenschutzpräparaten durchzuführen. Der Einsatz des Insektenschutzmittels ist am Lieferschein zu dokumentieren. Am Versteigerungstag wird zentral eine Blutprobe entnommen. Diese Vorgangsweise gilt voraussichtlich auch für künftige Versteigerungen und sollte auch einen Handel über Österreich hinaus („Innergemeinschaftlich“) ermöglichen.
Ablauf Vermarktung über Versteigerung:
z.B. G/R 7.1.2025 (d.h. G für Gesund, R für Repellent behandelt am Datum 15.09.2024)
Die RGO|Viehverwertung übernimmt Kälber aller Rassen (männlich und weiblich) ab einem Mindestgewicht von 60 kg. Damit alle Vermarktungswege (Inland und „innergemeinschaftliche Verbringung“) offenstehen, sind alle angelieferten Kälber mind. 14 Tage aber frühestens 30 Tage vor Vermarktungsdatum mit einem zugelassenen Insektenschutzmittel zu behandeln. Der Einsatz des Insektenschutzmittels ist am Lieferschein zu dokumentieren. Die Blutprobenahme wird wieder zentral organisiert. Das bleibt bis auf weiteres auch bei zukünftigen Einstellkälberübernahmen so.
Ablauf Einstellkälbervermarktung:
z.B. G/R 15.09.2024 (d.h. G für Gesund, R für Repellent behandelt am Datum 15.09.2024)
Die Blutabnahme bei den Versteigerungen sowie bei den Kälberübernahmen wird weiterhin von der RGO|Rinderzucht organisiert. Den Transport der Blutproben ins Labor organisiert ebenfalls die RGO|Rinderzucht. Die Untersuchungskosten wurden in Kofinanzierung von der Tierseuchenkasse und dem Land Tirol bis 31.12.2024 getragen!
Ab 01.01.2025 sind die Untersuchungskosten für den PCR-Antigentest vom Tierhalter selbst zu tragen:
Da die Blauzunge nicht direkt von Tier zu Tier übertragen wird, sondern über Stechmücken, müssen die Sammelstelle oder Versteigerungsstallungen bei einem positiven Fall nicht gesperrt werden. Positiv getestete Tiere gehen deshalb zurück zum Ursprungsbetrieb.
Weiterhin uneingeschränkte Vermarktung wie immer. ACHTUNG: bei Schlachttieren aller Kategorien darf keine Behandlung mit Insektenschutzmittel durchgeführt werden bzw. muss eine allfällige Wartezeit natürlich beachtet werden.
Für die Zuchtschaf-Versteigerungen in Lienz gelten keine Einschränkungen, da der gesamte Absatz im Inland erfolgt.
Aufgrund der täglichen Entwicklungen empfehlen wir aktiv und laufend auf den entsprechenden Info-Kanälen der RGO bzw. der Rinderzucht Tirol nachzusehen, um alle Informationen sicherzustellen (RZ-App, E-Mail, Homepage).
Wir arbeiten laufend auf Hochtouren in Zusammenarbeit mit den Behörden, Marktteilnehmern und vielen weiteren Organisationen und Personen, damit wir die Vermarktung für unsere Bauern und Bäuerinnen bestmöglich abwickeln können.