Standortwechsel

Schließen
Zum Seiteninhalt

Zuchtvieh-Versteigerungen

Online-Meldeservice: Die Online-Meldung ist einfach und sicher bedienbar!

Anmeldung

Das Meldesystem gibt dem Züchter ständig Auskunft über den Meldestatus der Tiere unter Angabe der Versteigerungskategorie. Dadurch kann der Züchter sofort reagieren und Fehler noch vor der Katalogerstellung korrigieren.

 

Hier geht's zur Anmeldung

>> Zur Anmeldung >>

Bitte die Anmeldefristen beachten!

Zuchtvieh-Versteigerungen Lienz 2026:

Termine

Anmeldeschluss
(auch online)

Belegdatum ab:

261 Tage Trächtigkeit

Dienstag,  20. Jänner 2026

ACHTUNG – bereits
Dienstag,  16. Dezember 2025!

4. Mai 2025

Dienstag,    3. März 2026

Dienstag,   3. Februar 2026

15. Juni 2025

Dienstag,    5. Mai 2026

Dienstag,   7. April 2026

17. August 2025

Dienstag,    1. September 2026

Dienstag,   4. August 2026

14. Dezember 2025

Dienstag,  29. September 2026

Dienstag,   1. September 2026

11. Jänner 2026

Dienstag,  27. Oktober 2026

Dienstag,  29. September 2026

8. Februar2026

Dienstag,  17. November 2026

Dienstag,  20. Oktober 2026

1. März 2026

 

Folgende Meldestatus gibt es:

  • Angemeldet: Das Tier wurde von Ihnen angemeldet und die Anmeldung wurde noch nicht bearbeitet.
  • Zugelassen: Das Tier wurde bearbeitet und zugelassen.
  • Abgemeldet: Das Tier wurde von Ihnen oder vom Zuchtverband abgemeldet (Abmeldegrund ist ersichtlich).
  • Fehlerhaft: Das Tier wurde aufgrund von Prüfprozeduren vorerst ausgeschlossen. Sollte der Fehler noch vor Katalogerstellung korrigiert werden, so kann das Tier noch "zugelassen" werden.

Kälberversteigerungen

Anmeldungen zur Kälberversteigerung sind bis spätestens 8 Tage vor der Zuchtvieh-Versteigerung möglich.

 

ACHTUNG!
Ab 1. Juli 2025 dürfen Kälber über Händler erst ab einem Mindestalter von 4 Wochen (29 Tagen) verkauft werden.
Ausgenommen sind Betriebe mit einer Kälbersterblichkeit von ≤ 8 % im Alter von 72 Stunden bis 2 Monaten. Diese Betriebe dürfen Kälber weiterhin bereits ab einem Alter von 3 Wochen (22 Tagen) verkaufen.

Die Betriebe in Osttirol, die diese Voraussetzung dafür erfüllen, werden von der RGO mit dem Gesundheitsministerium abgeklärt.