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Wir haben uns außerdem den Werten F. W. Raiffeisens –Solidarität, Subsidiaritätund Nachhaltigkeit–verschrieben und haben uns langfristiges gewinn-und wachstumsorientiertes Wirtschaften unter Beachtung einer ausgewogenen Risikopolitik zum Ziel gesetzt. Diese Werte haben uneingeschränkte Gültigkeit für alle Konzerngesellschaften und sind Teil unserer Konzernkultur. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind es gewohnt in einer offenen, toleranten und wertschätzenden Weise mit einander umzugehen. Auch das ist Teil unserer Konzernkultur. Diese Werte haben in den Verhaltenskodex Eingang gefunden. Der Verhaltenskodex regelt einige wesentliche Aspekte einer professionellen auf Fairness, Wertschätzung und Vertrauen ausgerichteten Art geschäftlich tätig zu sein. Kein Verhaltenskodex kann Anspruch darauf erheben, das richtige Verhalten für jede einzelne Situationvorzugeben. Wir vertrauen darauf, dass jede Einzelne bzw. jederEinzelne im Sinne der Eigenverantwortung eine durchdachte und wohlüberlegte Entscheidung fällt, was in der jeweiligen Situation richtig und angemessen ist. Erforderlichenfalls werden jedoch für konkret ein der Praxis häufig vorkommende Situationen entsprechende Richtlinien erlassen, die die in diesem Verhaltenskodex festgelegten Grundsätze konkretisieren. Wir stehen ohne Einschränkung hinter diesem Verhaltenskodex. Er entfaltet für uns die gleiche Wirkung wie für jede Mitarbeiterin und jeden Mitarbeiter im RGO|Konzern. Jeder ist persönlich für sein eigenes Handeln und die daraus entstehenden Konsequenzen für den RGO|Konzern verantwortlich. Für Fragen und Hinweise stehen Ihnen Ihr jeweiliger Vorgesetzter, der Geschäftsführer sowie die Mitglieder des Betriebsrates, jederzeit zur Verfügung.
Unser Verhaltenskodex basiert auf dem Leitbild der RGO und ist der für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und sämtliche Unternehmens- und Geschäftsbereiche des RGO|Konzerns verbindliche Verhaltenskodex. Dieser Verhaltenskodex enthält Regeln für ethisches und rechtlich einwandfreies Handeln und Entscheiden aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Konzerns.
Die Einhaltung des Verhaltenskodex schützt das Ansehen unseres Konzerns und damit auch alle Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter.
Im Geschäftsalltag können Situationen eintreten, in denen Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter nicht mit Sicherheit feststellen können, welches Verhalten richtig und angemessen ist.
In solchen schwierigen Situationen sollten sich die Mitarbeiterin bzw. der Mitarbeiter folgende Fragen stellen:
Ignorieren Sie nicht Ihren gesunden Menschenverstand.
Seien Sie vorsichtig, wenn Sie Folgendes selber meinen oder von anderen hören: „Das machen alle so.“ oder „Vielleicht nur dieses eine Mal.“ oder „Niemand wird es jemals erfahren.“
Das sind Hinweise darauf, die Situation zu überdenken und um Rat zu fragen.
Adressatenkreis
Die Bestimmungen des Verhaltenskodex gelten für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des RGO|Konzerns und sind von diesen zu befolgen. Der Verhaltenskodex ist ein verbindliches Regelwerk im Geschäftsalltag. Zum Konzern gehören alle Gesellschaften, an denen die RGO direkt oder indirekt mit zumindest 50 % beteiligt ist oder bei denen sie auf andere Weise alleinige Kontrolle ausübt. Alle anderen Gesellschaften, an denen die RGO direkt oder indirekt mit zumindest 25 % beteiligt ist, wird der Verhaltenskodex mit der Empfehlung zur Kenntnis gebracht, diesem durch selbstständige Anerkennung im Rahmen ihrer gesellschaftsrechtlichen Entscheidungsstrukturen ebenfalls Geltung zu verschaffen.
Compliance
Wir respektieren die Gesetze und Vorschriften der Länder, in denen wir tätig sind. Wir sind bestrebt, bei der Ausführung unserer geschäftlichen Tätigkeiten den höchstmöglichen Standard einzuhalten. Bei unterschiedlichen Regelungen zwischen lokalem Recht und dem Verhaltenskodex kommt die strengere und weitergehende Regelung zur Anwendung. Das Streben nach Gewinn rechtfertigt keine Verstöße gegen das Gesetz und den Verhaltenskodex. Wir verzichten auf Geschäfte, die nur durch solche Praktiken zustande kommen können. Auch die Tatsache, dass solche von Konkurrenten oder anderen Marktteilnehmern angewendet werden, gilt nicht als Rechtfertigung.
Zuständigkeit
Die oberste Verantwortung für die konzernweit einheitliche Einführung und Anwendung des Verhaltenskodex liegt beim Vorstand der RGO. Die operative Verantwortung für die vollständige Einführung und die Kontrolle der Anwendung in allen Konzerngesellschaften gemäß dem obigen Adressatenkreis liegt beim Geschäftsführer. Die Führungskräfte im RGO|Konzern tragen die Verantwortung für die Anwendung des Verhaltenskodex in ihrem Verantwortungsbereich. Jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter eignet sich in zumutbarer Weise die für ihren bzw. seinen Wirkungsbereich erforderlichen Kenntnisse an.
Hinweise / Meldungen
Wenn wir von einem schwerwiegenden Verstoß gegen Gesetze oder die schwerwiegende laufende Missachtung der internen Verhaltensregeln des RGO|Konzerns Kenntnis erlangen, informieren wir unseren Vorgesetzten oder den Geschäftsführer. Für eine Meldung ist jede Kommunikationsform möglich. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben die Möglichkeit, Verstöße an den Geschäftsführer vertraulich zu melden. Alle Meldungen werden vertraulich behandelt. Wir stellen sicher, dass keiner Mitarbeiterin bzw. keinem Mitarbeiter für gutgläubige Meldungen beruflicher Schaden entsteht. Wer wissentlich falsche Meldungen über Andere verbreitet, begeht selbst ein Fehlverhalten.
Folgen bei Verstößen
Die schwerwiegende oder laufende Nichtbeachtung der im Verhaltenskodex enthaltenen Grundsätze kann dem Ansehen und der Wettbewerbsfähigkeit des RGO|Konzerns schaden und wird daher immer auch die notwendigen arbeitsrechtlichen Konsequenzen haben.
Gegenseitiger Respekt, Ehrlichkeit und Integrität
Wir respektieren die persönliche Würde, die Privatsphäre und die Persönlichkeitsrechte jedes Menschen. Wir gewährleisten Chancengleichheit und vermeiden Ungleichbehandlung, insbesondere auf Grund ethischer Herkunft, Hautfarbe, Geschlecht, sexueller Orientierung, Behinderung, Weltanschauung, Religion, Staatsangehörigkeit, sozialer Herkunft und politischer Orientierung. Gegenüber politischen Gruppierungen sind wir neutral. Im geschäftlichen Alltag stehen wir zu unserer Verantwortung und sind verlässliche und ehrliche Partner. Gestaltungsfreiräume nutzen wir nur soweit und solange dies mit den Rechtsordnungen sowie unseren Werten vereinbar ist.
Persönliche Verantwortung der Führungskräfte und Mitarbeiter
Das Ansehen des RGO|Konzerns wird durch das Handeln jeder Mitarbeiterin bzw. jedes Mitarbeiters wesentlich geprägt. Wir agieren daher verantwortungsbewusst. Führungskräfte sollen durch ihr Handeln eine Vorbildfunktion ausüben. Die Wahrnehmung dieser Verantwortung dient zum Schutz und zur Sicherheit des RGO|Konzerns, der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und ihrer Kunden und Geschäftspartner.
Interessenkonflikte
Unser Handeln ist darauf ausgerichtet, jegliche Art von Interessenkonflikten zu vermeiden, die sich nachteilig auf den RGO|Konzern auswirken können. Wir vermeiden Situationen, in denen persönliche oder wirtschaftliche Interessen mit den Interessen des RGO|Konzerns in Konflikt geraten oder geraten können. Dies betrifft insbesondere Verträge und Verhandlungen, aus denen wir selbst oder nahe stehende Personen Vorteile ziehen können. Auch die Annahme von Nebenbeschäftigungen, Beratungsaufträge, Funktionen in juristischen Personen oder politischen Ämtern, ebenso Beteiligungen an anderen juristischen Personen können unter Umständen zu Interessenkonflikten führen. Wir legen jeden möglichen Interessenkonflikt unserem Vorgesetzten gegenüber unaufgefordert und in vollem Umfang offen.
Korruption
Korruption ist Missbrauch eingeräumter Verfügungsmacht und umfasst insbesondere das Fordern, Anbieten oder Annehmen eines ungebührlichen Vorteils (meistens Bestechung, Schmiergeld oder Zuwendung genannt). Wir tolerieren keine Form der Korruption. Wir nehmen und leisten keine ungebührlichen Vorteile jeglicher Art, unabhängig davon, ob die anbietende oder fordernde Person im öffentlichen oder privaten Sektor tätig ist.
Anbieten und Gewähren von Vorteilen
Kleine Geschenke zwischen externen Geschäftspartnern sehen wir als Ausdruck gegenseitiger Wertschätzung, die grundsätzlich dem Aufbau und der Pflege langfristiger Geschäftsbeziehungen dienen können. Der Wert der Geschenke muss sich jedoch in einem angemessenen Umfang bewegen. Das ist dann der Fall, wenn keine Möglichkeit der Beeinflussung durch die Höhe oder Art des Geschenkes besteht. Wir vermeiden jeden Anschein von Unredlichkeit und Inkorrektheit. Alle Einladungen zu Veranstaltungen, wie zum Beispiel Abendveranstaltungen, Theater, Bälle, Konferenzen, Sportevents etc. sind separat und in Relation zu Stellung und Funktion des Eingeladenen zu prüfen. Es besteht eine Genehmigungspflicht durch den Vorgesetzten. Der Geschäftsführer ist in wichtigen Angelegenheiten und Zweifelsfällen vorher zu informieren. Einen Sonderfall stellen Zuwendungen an Mitarbeiter öffentlicher Institutionen, Betriebe im Staatseigentum oder Amtsträger dar. Von der Vorteilsgewährung an diesen Personenkreis nehmen wir Abstand. Für den Fall, dass die Einladung eines Amtsträgers zu Veranstaltungen aus Respekt vor dem Amt und dem Staat geboten scheint, ist dies vom Vorstand zu genehmigen. Niemandem bieten wir Geldgeschenke an oder gewähren diese.
Fordern und Annahme von Vorteilen
Keinesfalls fordern wir im Zusammenhang mit der geschäftlichen Tätigkeit von Dritten Vorteile, noch lassen wir uns solche versprechen oder nehmen diese an. Falls die Ablehnung eines Geschenks im konkreten Anlassfall unpassend erscheint, ist das Geschenk dem Vorgesetzten zu übergeben, damit dieser es der Allgemeinheit zuführen kann. Sollte die Ablehnung einer Einladung im konkreten Anlassfall unpassend erscheinen, so gelten die oben ausgeführten Grundsätze zum Anbieten und Gewähren von Vorteilen sinngemäß. Zu differenzieren ist, ob sich die Einladung an einen generellen Personenkreis richtet oder individuell ist. Bei individuellen Einladungen ist das Augenmaß zu wahren, Vorsicht geboten, die Situation näher zu prüfen und gegebenenfalls der Geschäftsführer zu konsultieren. Generell verboten ist die Annahme direkter oder indirekter finanzieller Zuwendungen. Obige Grundsätze und Maßstäbe gelten sinngemäß auch zwischen Konzerngesellschaften.
Spesen, Spenden, gemeinnützige Zuwendungen und Sponsoring
Zuwendungen in Form von Spesen, Spenden, gemeinnützigen Zuwendungen und Sponsoring dürfen nicht zur Umgehung der obigen Grundsätze oder andere Bestimmungen des Verhaltenskodex verwendet werden.
Als Marktteilnehmer profitieren wir von einem funktionierenden Markt. Wir sind davon überzeugt, dass es für den Wettbewerb unabdingbar ist, autonom, fair und qualitätsorientiert aufzutreten. Wir dulden daher keine Vereinbarungen oder abgestimmte Verhaltensweisen zwischen Unternehmen zum Zweck einer Wettbewerbsbeschränkung, insbesondere Preisabsprachen, Aufteilung von Kunden, Aufteilung von Märkten oder Marktanteilen, Preisbindungen oder Informationsaustausch über wettbewerbsrechtlich sensible Daten. Wir sprechen uns gegen den Missbrauch von Marktmacht zur Begrenzung des Wettbewerbs aus und beachten die Rechtsnormen, die auf Erhaltung eines funktionierenden, ungehinderten und möglichst vielgestaltigen Wettbewerbs gerichtet sind.
Der Schutz der Umwelt und die Schonung ihrer Ressourcen sind für uns von hoher Priorität. Wir tragen alle nach Möglichkeit aktiv zur Umsetzung dieser Ziele bei. Die Verantwortung gegenüber Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gebietet die Vorsorge gegen Unfallgefahren und die Vorsorge gegen andere Gefahren für die geistige oder körperliche Unversehrtheit. Dies gilt sowohl für die technische Planung von Arbeitsplätzen, Einrichtungen und Prozessen, als auch für das Sicherheitsmanagement und das persönliche Verhalten im Arbeitsalltag.
Firmeneinrichtungen und Gesellschaftseigentum
Das Eigentum der jeweiligen Konzerngesellschaft wird von uns grundsätzlich nur für betriebliche Zwecke genutzt werden. Eigentum der jeweiligen Konzerngesellschaft schützen wir vor Missbrauch, Verlust oder Diebstahl. Zum Eigentum der jeweiligen Konzerngesellschaft gehören neben Sachwerten, wie Betriebsmittel, auch immaterielle Güter, wie zum Beispiel geistiges Eigentum, wie z.B. Marken. Wir beachten die internen Regelungen für die Nutzung von Betriebsmitteln und Ressourcen der jeweiligen Konzerngesellschaft (zum Beispiel Telefon, Computer, Internet und sonstige Informationstechnologien).
Datenschutz/Schutz von Geschäftsgeheimnissen
Wir halten die Datenschutzbestimmungen ein und gewährleisten, dass personenbezogene Daten verlässlich gegen unbefugten Zugriff geschützt werden. Deren Weitergabe ist nur gestattet, wenn dies für einen zulässigen Zweck stattfindet. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt unter Achtung der grundlegenden Rechte der Betroffenen. Wir sind bei allen internen vertraulichen Angelegenheiten sowie bei vertraulichen Informationen, welche Geschäftspartner und Kunden betreffen, zur Verschwiegenheit verpflichtet. Ebenfalls als vertraulich anzusehen sind explizit Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse. Die Verschwiegenheitspflicht wahren wir auch nach Beendigung des Dienstverhältnisses.