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Energieausweispflicht seit 1. Dezember 2012
Bei einem Neubau, einer umfassenden Sanierung, einem Verkauf oder der Vermietung einer Immobilie ist seit 1. Dezember 2012 der Energieausweis verpflichtend.
Was ist der Energieausweis?

Der Energieausweis für Gebäude ist vergleichbar mit dem Kühlschrankpickerl von der Klasse A++ bis zur Klasse G. In diesem Dokument sind Kennwerte der Immobilie aufgelistet, die viel über die thermische Qualität aussagen.

 

Der wichtigste Kennwert ist die so genannte Energiekennzahl, die den zu erwartenden Heizenergiebedarf angibt. Sie sagt aus, wie viel Energie zur Beheizung des Gebäudes in Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr (kWh/m²a) aufgewendet werden muss. So lässt sich leicht feststellen, ob es sich bei der Immobilie um einen Energiesparer oder Energiefresser handelt.

Tipp: Wo Sie bei Ihrem Haus Energie einsparen können, ermitteln Sie am besten mit einem Wärmebild.

Wann braucht man einen Energieausweis?
  • Er muss bei einem Verkauf, einer Verpachtung oder Vermietung dem Interessenten vorgelegt werden.
  • Er ist verpflichtend bei einem Neubau.
  • Bei einer umfassenden Sanierung, bei Zu- und auch Umbauten ist ein Energieausweis notwendig.
  • Bei Ansuchen diverser Förderungen.
     

Ausgenommen sind landwirtschaftliche Gebäude, Industriebauten, denkmalgeschützte Gebäude und kirchliche Bauten.

Wer kann einen Energieausweis ausstellen?

Ein Energieausweis darf nur von qualifizierten, zugelassenen Fachleuten ausgestellt werden. Die Berater in Ihrem Lagerhaus helfen gerne, die richtigen Ansprechpartner zu finden.

Wie lange ist der Ausweis gültig?

Die Gültigkeit ist auf 10 Jahre beschränkt, da Abnutzungserscheinungen eine Neubewertung notwendig machen. Besteht bereits ein Energieausweis für ein Objekt, wird ab 1. Dezember kein neuer Energieausweis benötigt.

Wie hoch sind die Kosten?

Die Kosten für die Erstellung eines Energieausweises richten sich nach Größe und Typ der Immobilie und den vorhandenen Unterlagen.

Strafe, wenn kein Ausweis vorliegt

Verkäufer oder Vermieter sind verpflichtend einen Energieausweis vorzulegen. Wenn kein Ausweis vorliegt, gilt dies als Verwaltungsübertretung und kann mit bis zu 1.450 Euro geahndet werden.

Falls Sie Fragen zu den Themen Energieausweis oder Energiesparen haben, wenden Sie sich bitte an die Berater in Ihrem Lagerhaus.

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