Der Energieausweis für Gebäude ist vergleichbar mit dem Kühlschrankpickerl von der Klasse A++ bis zur Klasse G. In diesem Dokument sind Kennwerte der Immobilie aufgelistet, die viel über die thermische Qualität aussagen.
Der wichtigste Kennwert ist die so genannte Energiekennzahl, die den zu erwartenden Heizenergiebedarf angibt. Sie sagt aus, wie viel Energie zur Beheizung des Gebäudes in Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr (kWh/m²a) aufgewendet werden muss. So lässt sich leicht feststellen, ob es sich bei der Immobilie um einen Energiesparer oder Energiefresser handelt.
Tipp: Wo Sie bei Ihrem Haus Energie einsparen können, ermitteln Sie am besten mit einem Wärmebild.
Ausgenommen sind landwirtschaftliche Gebäude, Industriebauten, denkmalgeschützte Gebäude und kirchliche Bauten.
Ein Energieausweis darf nur von qualifizierten, zugelassenen Fachleuten ausgestellt werden. Die Berater in Ihrem Lagerhaus helfen gerne, die richtigen Ansprechpartner zu finden.
Die Gültigkeit ist auf 10 Jahre beschränkt, da Abnutzungserscheinungen eine Neubewertung notwendig machen. Besteht bereits ein Energieausweis für ein Objekt, wird ab 1. Dezember kein neuer Energieausweis benötigt.
Die Kosten für die Erstellung eines Energieausweises richten sich nach Größe und Typ der Immobilie und den vorhandenen Unterlagen.
Verkäufer oder Vermieter sind verpflichtend einen Energieausweis vorzulegen. Wenn kein Ausweis vorliegt, gilt dies als Verwaltungsübertretung und kann mit bis zu 1.450 Euro geahndet werden.
Falls Sie Fragen zu den Themen Energieausweis oder Energiesparen haben, wenden Sie sich bitte an die Berater in Ihrem Lagerhaus.