Standortwechsel

Modellhaus auf Plan mit 100 Euro Scheinen
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Hausbau und Sanierung fördern lassen
Für viele ist der Bau eines Hauses ein Lebenstraum. Nur 3 Dinge trennen Sie von der Verwirklichung: Finanzierung, Planung und Umsetzung. Wir geben Tipps für die Finanzierung.
Download Checkliste Förderungen

Seit 1. Jänner 2024 gibt es 3 x mehr Fördergelder (gilt für die thermische Sanierung der Gebäudehülle)! Unsere Tipps zu Förderungen gibt es für Sie praktisch zusammengefasst in unserem Folder zum Download oder Online Blättern. Jetzt Folder online blättern oder downloaden!

Jetzt Handwerkerbonus sichern

Der Handwerkerbonus gilt rückwirkend für alle Handwerkerleistungen ab dem 1. März 2024. Die Förderhöhe beträgt mind. 50 Euro, max. 2.000 Euro pro Person und Wohneinheit 2024 und max. 1.500 Euro pro Person und Wohneinheit 2025. Gefördert werden Arbeitsleistungen von Handwerkern im eigenen Zuhause. Dazu zählen z. B.:

  • Austausch von Fenstern oder Bodenbelägen (z.B. Fliesen verlegen)
  • Erneuerung von Dächern, Fassaden
  • Spenglerarbeiten 
  • Malerarbeiten
  • Dach- oder Fassadenbegrünung, Gartengestaltung, Gartenarbeiten

Der Antrag für die Förderung kann ab jetzt online über die Website handwerkerbonus.gv.at gestellt werden.

Nagel mit Hammer einschlagen
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Die Finanzierung stellt oft die größte Hürde auf dem Weg zum Eigenheim dar. Da ist es schlau, sich über Fördermöglichkeiten zu informieren. Wohnbau, aber auch Sanierung, werden stark vom Staat oder Land gefördert. Insbesondere energiesparende und umweltfördernde Bauprojekte bekommen hohe Zuschüsse. Ebenso wird die Anschaffung von Ökostromsystemen, wie einer Solaranlage, teilweise rückvergütet. Neben den herkömmlichen Zulagen gibt es die Möglichkeit, sich über spezielle Förderprojekte für eine einmalige Unterstützung zu qualifizieren. Es lohnt sich daher die Seiten der Länder und Antragstellen regelmäßig aufzusuchen.

Was kann ich fördern lassen?

Förderungen unterliegen bestimmten Bedingungen. Besonders viel Wert legt der Staat auf nachhaltige und ressourcenschonende Baumaßnahmen. Das kann der Einsatz vom schadstoffarmen Material sein, aber auch eine energieeffiziente Bauweise. Unsere Lagerhaus Mitarbeiter beraten Sie gerne über
 

  • Einsatz bestimmter Dämmstärken
  • Verwendung umweltfreundlicher Materialien
  • Verwendung moderner Heizanlagen
  • behindertengerechte Konstruktionen
  • Erhöhung von Wärme-, Schall-, und Feuchtigkeitsschutz
Was brauche ich?

Sie haben sich alle Informationen besorgt und sich umfassend beraten lassen? Dann sind Sie ihrem Ziel einen ganzen Schritt näher gekommen! Für eine schnellstmögliche Gewährleistung der Förderung sollten Sie sicherstellen, dass Sie folgende Unterlagen vorweisen können:
 

  • Einkommensnachweis
  • Staatsbürgerschaftsnachweis
  • Grundbuchauszug
  • Kaufvertrag
  • behördlich bewilligte Bau- und Lagepläne
  • Baubescheid und -bewilligung
  • Lageskizze und Ortsplan
  • Eigenmittelnachweise
Bundesweite Förderungen
  • Grundsätzlich werden Förderungen vom zuständigen Bundesland vergeben. Mehr Infos unter "Bauen, Wohnen und Umwelt".
  • Davon ausgenommen ist die Photovoltaikanlageförderung. Diese wird bundesweit vom Land Österreich erteilt. Informieren Sie sich gleich unter "Förderungen Österreich".
  • Unter Umweltförderungen gibt es nützliche Tipps über Top Klima- & Umweltschutzförderungen.
Förderungen der Bundesländer

Für direkte Rückfragen über aktuelle Förderungen melden Sie sich einfach bei der für Ihr Bundesland zuständigen Förderstelle:

 

Kärnten:
Amt der Kärntner Landesregierung Abteilung 15 – Umweltschutzrecht

www.ktn.gv.at

Oberösterreich:
Amt der OÖN Landesregierung
Abteilung Wohnbauförderung

www.land-oberoesterreich.gv.at

Niederösterreich:
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung – Wohnungsförderung

www.noe.gv.at
 

Vorarlberg:
Amt der Vorarlberger
Landesregierung
Abteilung III – der Wohnbauförderung Landhaus
www.vorarlberg.at

Salzburg:
Amt der Salzburger Landesregierung Abt. 15: Wirtschaft und Tourismus Energiewirtschaft

www.salzburg.gv.at

Burgenland:
Amt der Burgenländischen Landesregierung
Stabsstelle Raumordnung und Wohnbauförderung
www.burgenland.at

Tirol
Amt der Tiroler Landesregierung
Abteilung Wirtschaftsförderung

www.tirol.gv.at

Wien:
Stadt Wien
 

www.wien.gv.at

Steiermark:
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
www.verwaltung.steiermark.at
 

 

Vorbehaltlich Änderungen. Bitte entnehmen Sie aktuelle Informationen von den Seiten der verantwortlichen Förderstellen.

Welche Förderungen gibt es?

Kein Bundesland gleicht dem anderen. Das gilt nicht nur für die Landschaft, sondern auch für Wohnbedingungen und Förderungen. Während in manchen Ländern die Errichtung eines Eigenheims gefördert wird, werden an anderer Stelle Sanierungsprojekte unterstützt. Im Allgemeinen gibt es Fördermittel für:
 

  • Die Errichtung eines Eigenheims bzw. eines Reihenhauses auf Eigengrund
  • Errichtung eines Eigenheims auf einem Pachtgrund
  • Ausbau des Dachbodens für den Eigenbedarf.
  • Errichtung eines Kleingartenwohnhauses auf Pachtgrund
  • Behindertengerechter Umbau
  • Der Einbau von einbruchshemmenden Eingangstüren
  • Der Einbau von klimarelevanten Heizungen (Gasbrennwert, Holz etc. )
  • Einbau von Schall- und Wärmeschutzfenstern
  • Thermische Sanierung des Dachbodens bzw. des Eigenheims
  • Präventive Hochwasserschutzmaßnahmen
  • Abbruch und Neubau eines Wohnobjektes
     

Förderhöhe, Förderart und Förderumfang können sich bei gleicher Bezeichnung je Bundesland stark unterscheiden.

Sanierungsbonus 2023/2024 ist beendet

Sanierungsbonus - die Mittel sind ausgeschöpft!

Die Förderaktion "Sanierungsbonus 2023/24" wurde erfolgreich abgeschlossen. Ob eine Fortsetzung im kommenden Jahr (2025) stattfinden wird, entscheidet eine neue Bundesregierung. Da die bereitgestellten Fördermittel vollständig ausgeschöpft sind, können derzeit keine neuen Registrierungen oder Anträge entgegengenommen werden.

Für bestehende Registrierungen oder Anträge sind die Fördermittel jedoch weiterhin reserviert. Bitte beachten Sie, dass Registrierungen nicht verlängert werden können. Nach der Registrierung steht Ihnen ein Zeitraum von 12 Monaten zur Verfügung, um die Maßnahme umzusetzen und den Antrag einzureichen. Nach Ablauf dieser Frist erlischt die Registrierung automatisch.

Sanierungsbonus 2024
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Möchten Sie ein persönliches Beratungsgespräch, haben Sie eine bestimmte Frage oder wollen Sie ein Angebot für ein Produkt oder eine Dienstleistung? Kontaktieren Sie Ihren Berater. Wir freuen uns auf ein Gespräch mit Ihnen!

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