Seit 1. Jänner 2024 gibt es 3 x mehr Fördergelder (gilt für die thermische Sanierung der Gebäudehülle)! Unsere Tipps zu Förderungen gibt es für Sie praktisch zusammengefasst in unserem Folder zum Download oder Online Blättern. Jetzt Folder online blättern oder downloaden!
Der Handwerkerbonus gilt rückwirkend für alle Handwerkerleistungen ab dem 1. März 2024. Die Förderhöhe beträgt mind. 50 Euro, max. 2.000 Euro pro Person und Wohneinheit 2024 und max. 1.500 Euro pro Person und Wohneinheit 2025. Gefördert werden Arbeitsleistungen von Handwerkern im eigenen Zuhause. Dazu zählen z. B.:
Der Antrag für die Förderung kann ab jetzt online über die Website handwerkerbonus.gv.at gestellt werden.
Die Finanzierung stellt oft die größte Hürde auf dem Weg zum Eigenheim dar. Da ist es schlau, sich über Fördermöglichkeiten zu informieren. Wohnbau, aber auch Sanierung, werden stark vom Staat oder Land gefördert. Insbesondere energiesparende und umweltfördernde Bauprojekte bekommen hohe Zuschüsse. Ebenso wird die Anschaffung von Ökostromsystemen, wie einer Solaranlage, teilweise rückvergütet. Neben den herkömmlichen Zulagen gibt es die Möglichkeit, sich über spezielle Förderprojekte für eine einmalige Unterstützung zu qualifizieren. Es lohnt sich daher die Seiten der Länder und Antragstellen regelmäßig aufzusuchen.
Förderungen unterliegen bestimmten Bedingungen. Besonders viel Wert legt der Staat auf nachhaltige und ressourcenschonende Baumaßnahmen. Das kann der Einsatz vom schadstoffarmen Material sein, aber auch eine energieeffiziente Bauweise. Unsere Lagerhaus Mitarbeiter beraten Sie gerne über
Sie haben sich alle Informationen besorgt und sich umfassend beraten lassen? Dann sind Sie ihrem Ziel einen ganzen Schritt näher gekommen! Für eine schnellstmögliche Gewährleistung der Förderung sollten Sie sicherstellen, dass Sie folgende Unterlagen vorweisen können:
Für direkte Rückfragen über aktuelle Förderungen melden Sie sich einfach bei der für Ihr Bundesland zuständigen Förderstelle:
Kärnten: |
Oberösterreich: |
Niederösterreich: |
Vorarlberg: |
Salzburg: |
Burgenland: |
Tirol |
Wien: |
Steiermark: |
Vorbehaltlich Änderungen. Bitte entnehmen Sie aktuelle Informationen von den Seiten der verantwortlichen Förderstellen.
Kein Bundesland gleicht dem anderen. Das gilt nicht nur für die Landschaft, sondern auch für Wohnbedingungen und Förderungen. Während in manchen Ländern die Errichtung eines Eigenheims gefördert wird, werden an anderer Stelle Sanierungsprojekte unterstützt. Im Allgemeinen gibt es Fördermittel für:
Förderhöhe, Förderart und Förderumfang können sich bei gleicher Bezeichnung je Bundesland stark unterscheiden.
Sanierungsbonus - die Mittel sind ausgeschöpft!
Die Förderaktion "Sanierungsbonus 2023/24" wurde erfolgreich abgeschlossen. Ob eine Fortsetzung im kommenden Jahr (2025) stattfinden wird, entscheidet eine neue Bundesregierung. Da die bereitgestellten Fördermittel vollständig ausgeschöpft sind, können derzeit keine neuen Registrierungen oder Anträge entgegengenommen werden.
Für bestehende Registrierungen oder Anträge sind die Fördermittel jedoch weiterhin reserviert. Bitte beachten Sie, dass Registrierungen nicht verlängert werden können. Nach der Registrierung steht Ihnen ein Zeitraum von 12 Monaten zur Verfügung, um die Maßnahme umzusetzen und den Antrag einzureichen. Nach Ablauf dieser Frist erlischt die Registrierung automatisch.
Möchten Sie ein persönliches Beratungsgespräch, haben Sie eine bestimmte Frage oder wollen Sie ein Angebot für ein Produkt oder eine Dienstleistung? Kontaktieren Sie Ihren Berater. Wir freuen uns auf ein Gespräch mit Ihnen!