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Kundenerklärung für den Kauf bestimmter Düngemittel
Wichtige Neuerung für Landwirte:
Ab sofort müssen beim Kauf bestimmter Düngemittel wie Kalkammonsalpeter (KAS) und NPK-Düngern zusätzliche Kundenerklärungen abgegeben werden. Erfahren Sie hier, was Sie beachten müssen!
Seit dem 1. Februar 2021 gilt eine neue EU-Verordnung (EU) 2019/1148, die den Verkauf von Düngemitteln, die als Ausgangsstoffe für Explosivstoffe genutzt werden können, strenger regelt. Daher müssen Landwirte beim Kauf bestimmter Düngemittel, insbesondere Kalkammonsalpeter (KAS) und einige NP- sowie NPK-Dünger (NPK-Dünger ist ein Mehrnährstoffdünger, der die drei Hauptnährstoffe Stickstoff (N), Phosphor (P) und Kalium (K) enthält, während NP-Dünger lediglich Stickstoff und Phosphor liefert), eine Kundenerklärung abgeben.
Was müssen Sie angeben?
- Identifikation: Ein amtlicher Lichtbildausweis ist erforderlich.
- Tätigkeitsnachweis: Ihre unternehmerische Tätigkeit sowie Firmenangaben (Adresse, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer).
- Verwendungszweck: Die beabsichtigte Nutzung des Düngers muss dokumentiert werden.
Wichtige Hinweise:
- Achten Sie darauf, dass der Erwerb dieser Produkte bestimmten Einschränkungen unterliegt.
- Es gibt Meldepflichten für verdächtige Transaktionen oder Diebstahl.
- Ihr Lagerhaus Fachberater steht Ihnen für Fragen zur Verfügung.