
Pflanzenschutz-Sachkundenachweis – Ein Muss für den Erwerb von Pflanzenschutzmitteln
Seit dem 26. November 2015 ist der Nachweis der „Sachkunde“ erforderlich, um Pflanzenschutzmittel für die berufliche Anwendung zu kaufen und anzuwenden. Dieser Nachweis wird durch den Pflanzenschutz-Sachkundenachweis erbracht, der in verschiedenen Bundesländern bei den zuständigen Behörden beantragt werden kann.
Wichtig:
Ohne diesen Nachweis dürfen Pflanzenschutzmittel nicht mehr verkauft werden.
Auch die Abholung durch nicht-sachkundige Personen ist nur unter bestimmten Bedingungen möglich, etwa mit Vollmacht oder für direkte Familienangehörige und Mitarbeiter.
Die Sachkundeausweise werden in allen Bundesländern, mit Ausnahme von Tirol, gegenseitig anerkannt.
Dies erleichtert den Erwerb von Pflanzenschutzmitteln, unabhängig davon, in welchem Bundesland der Ausweis ausgestellt wurde.