PKW mit 1,5 % Sachbezug

Bei der Privatnutzung von Firmenautos, zu der auch Fahrten vom Wohnort zum Arbeitsort zählen,
müssen österreichische Arbeitnehmer einen Zuschlag zur Lohnsteuerbemessungsgrundlage zahlen.
Seit 2016 hängt dieser Sachbezug von den CO2-Emissionen des Dienstwagens ab.
Für Fahrzeuge mit Erstzulassungsdatum ab 1. Jänner 2023 beträgt der CO2-Grenzwert 132 g/km
(WLTP). Bei einem CO2-Ausstoß über 132 g/km (WLTP) sind 2 % der Anschaffungskosten pro Monat
fällig, bis 132 g/km (WLTP) nur 1,5 %. Fahrzeuge mit einem CO2-Ausstoß von Null sind gänzlich vom
Sachbezug befreit.
Hier finden Sie eine Auflistung unserer verschiedensten Fahrzeugmodelle, welche 132 g pro Kilometer
nicht überschreiten bzw. über einen rein elektrischen Antrieb verfügen.*
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