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Überprüfung Sprühgeräte

Laut Gesetzeslage, müssen alle Sprühgeräte, die sich in einem Betrieb befinden alle drei Jahre überprüft werden. Bei einem Neugerät, muss die erste Überprüfung fünf Jahre nach Rechnungsdatum erfolgen!

Überprüfungsintervall:

  • Gebläsespritze und Feldspritze alle 3 Jahre!
  • Granulatstreuer alle 5 Jahre!

 

Sollte bei Ihrem Gerät eine Überprüfung notwendig sein, dann melden Sie sich bitte
in unseren Werkstätten Mattersburg oder Horitschon bis spätestens 31. März 2026 an.

 

Anmeldeformulare finden Sie am Ende der Seite.

 

Lagerhaus-Werkstätte Mattersburg

Industriestraße 2, 7210 Mattersburg
Fax: 02626/65195
E-Mail: isedlatschek@horitschon.rlh.at

 

oder

 

Lagerhaus-Werkstätte Horitschon
Hauptstraße 99, 7312 Horitschon
Fax: 02610/43216/16
E-Mail: chollergschwandner@horitschon.rlh.at

 

Bei Rückfragen stehen Ihnen in Mattersburg Frau Sedlatschek unter 02626/62487/11 oder in Horitschon Frau Hollergschwandner unter 02610/43216/23 zur Verfügung.

 

Nach Anmeldeschluss erhalten Sie von uns eine schriftliche Verständigung mit Termin und Ort der Überprüfung.

 

Anmeldeformulare:

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Technik Team des Lagerhauses