
Nutzen Sie den "Sicherheitshunderter" der SVS!
"Sicherheitshunderter" für Schutzausrüstung
Kennen Sie den "Sicherheitshunderter" der SVS (Sozialversicherung der Selbstständigen)? Alle, die bei der SVS unfallversichert sind, können sich seit Juli 2025 diese finanzielle Unterstützung der SVS auch für den Ankauf spezieller persönlicher Schutzausrüstung (PSA) oder Sicherheitsausrüstung holen.
Die Einreichung ist seit 1. Oktober 2025 jährlich möglich.
Förderbare persönliche Schutzausrüstung
Sie können aus folgenden Artikeln im Ausmaß des üblichen persönlichen bzw. betrieblichen Bedarfs (max. Jahresbedarf) wählen:
Atemschutz
- Halb- und Vollmasken mit Gas- und/oder Partikelfiltern sowie dazugehörige Filter
- Einwegmasken (Partikelfilter)
- Nicht gefördert werden: Pressluftatmer (umluftunabhängig)
Augenschutz
- Schutz vor mechanischen Gefahren
- Schutz vor optischer Strahlung
Gehörschutz
- Kapselgehörschutz
- Otoplastik
- Gehörschutzstöpsel
Chemikalienschutzkleidung
- Einwegschutzanzüge
- wiederverwendbare Schutzanzüge
Schutzhandschuhe
- Chemikalienschutz
- mechanischer Schutz
- Hitzeschutz
Absturzsicherung
- Höhensicherungsgerät
- Auffanggurte
- Nicht gefördert werden: Sportgeräte (Sportklettern)
Kopfschutz
- Forsthelme
- Schutzhelme
- Fahrradhelme
- Nicht gefördert werden: Sporthelme
Sicherheitsschuhe
- Sicherheitsschuhe S1-S7 (gem. EN ISO 20345)
- Forstsicherheitsschuhe mit Schnittschutzeinlage
- Trittschutzschuhe (z.B. für Stallarbeit mit Rindern)
- Schweißerschutzschuhe
Schutzausrüstung für die Waldarbeit (Schnittschutz)
- Schnittschutzhosen
- Schutzjacken
- Freischneiderhosen
Hautschutz (§13 PSA-V)
- Hautschutzmittel (z.B. gegen wässrige oder ölige Arbeitsstoffe)
- Nicht gefördert werden: Kosmetika, Hautreinigungsprodukte (Seifen, Waschcremen)
Für die Beschaffenheit der Persönlichen Schutzausrüstung gelten die Anforderungen des 2. Abschnitts der PSA-V (Verordnung persönliche Schutzausrüstung, §§8-16).
Förderbare Sicherheitsausrüstung
Ebenfalls im Ausmaß des üblichen persönlichen beziehungsweise betrieblichen Bedarfs (maximal Jahresbedarf) gefördert wird die Anschaffung von Sicherheitsausrüstung gefördert. Grundlage für diese Maßnahme sind u.a. das ASchG bzw. LAG, AStV, KFG 1967 oder OIB-Richtlinien.
Erste Hilfe-Koffer ÖNORM Z1020
Feuerlöscher
- tragbare Kleinlöschgeräte gemäß ONORM EN 3
- mindesten 6kg Löschmittel (CO2 mindestens 2 kg)
Augenspülflasche (maximal 5 Stück)
- als Zusatzausrüstung im Erste Hilfe Kasten
- Augenduschen
Rauchmelder (maximal 5 Stück)
- eigenständige Einzelmelder oder vernetzte Einzelmelder
- Nicht gefördert werden: Teile von Brandschutzanlagen
Gaswarner (maximal 5 Stück)
- Einzelmelder
- zur Detektion von CO, CO2, H2S
Defibrillator
- Automatisierte Externe Defibrillatoren
- durch Laien bedienbar
Nachrüstung von Sicherheitsgurten auf Traktoren
Gefahrguttransportbox (maximal 5 Stück)
- zum Transport von Gefahrgut gemäß ADR/RID
Notfalltracker (bei Alleinarbeit im Gelände)
Nachrüstung von Rückfahrkameras auf Arbeitsmaschinen, auch mit KI-Unterstützung
Wir beraten Sie gerne!
Sowohl im Bereich der persönlichen Schutzausrüstung als auch bei der Sicherheitsausrüstung bieten wir Ihnen ein breites Angebot. Die Verkaufsteams unserer Werkstätten und Lagerhaus-Filialen beraten Sie gerne!