Förderungen unterliegen bestimmten Bedingungen. Besonders viel Wert legt der Bund auf nachhaltige und ressourcenschonende Baumaßnahmen. Das kann der Einsatz von schadstoffarmen Materialien sein, aber auch eine energieeffiziente Bauweise. Gefördert wird z.B. eine energieeffiziente Bauweise bzw. thermische Sanierung, der Heizkesseltausch oder die Errichtung einer Photovoltaik-Anlage.
Grundsätzlich werden Förderungen vom zuständigen Bundesland vergeben. Förderhöhe, Förderart und Förderumfang können sich bei gleicher Bezeichnung je Bundesland stark unterscheiden. Für Fragen zu aktuellen Förderungen besuchen Sie einfach die für Ihr Bundesland zuständige Förderstelle. Mehr Infos dazu finden Sie hier: Förderungen und Finanzierungen in den Bundesländern (oesterreich.gv.at)
Die Förderung wird in Form eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Investitionskostenzuschusses vergeben und beträgt maximal 50 Prozent der förderungsfähigen Investitionskosten. Bei Verwendung von Dämmmaterial aus nachwachsenden Rohstoffen (mindestens 25 Prozent aller gedämmten Flächen) erhöhen sich die nachfolgend genannten max. Fördersummen um 50 Prozent.
• Umfassende Sanierung gemäß klimaaktiv Standard:
Förderung bis zu 42.000 Euro
• Umfassende Sanierung guter Standard: bis zu 27.000 Euro
• Teilsanierung 40 Prozent: bis zu 18.000 Euro
• Einzelbauteilsanierungen: bis zu 9.000 Euro
• Bonus für ein Gesamtsanierungskonzept: 550 Euro
Achtung: Pro Kalenderjahr kann zukünftig eine Maßnahme eingereicht werden.
Aktuelle Informationen über bundesweite Bau- und Sanierungsförderungen
finden Sie hier: Bauen und Sanieren (oesterreich.gv.at)
Eine Kombination von Bundes- und Landesförderungen ist möglich.
Eine Übersicht über die neun Landesförderungen und die Kontaktdaten der Landesförderstellen finden Sie bei: www.topprodukte.at/services/sanierungstipps/foerderung-beratung