
Schneeräumung rund ums Haus
Wer muss Schnee räumen?
In Österreich sind nach § 93 der Straßenverkehrsordnung (StVO) Haus- und Grundstückseigentümer für die Schneeräumung verantwortlich. In Mehrfamilienhäusern ist der Vermieter für die Räumpflicht zuständig. Allerdings kann der Vermieter diese Pflicht auch auf die Mieter übertragen, was im Mietvertrag geregelt sein muss. An öffentlichen Straßen sind die Städte und Gemeinden für die Schneeräumung verantwortlich, jedoch sind Hausbesitzer anliegender Grundstücke verpflichtet, die Gehwege schnee- und eisfrei zu halten.
Wo muss geräumt werden?
Die Räumpflicht betrifft in Österreich Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser. Diese müssen in einem Abstand von drei Metern entlang der Liegenschaft geräumt werden. Gibt es keinen Gehsteig, dann muss zumindest ein Weg von einem Meter Breite entlang des Straßenrandes von Schnee befreit werden. Ähnliches gilt für Fußgängerzonen, auch hier muss ein Streifen von einem Meter entlang der Häuserfront geräumt werden.
Wohin mit dem Schnee?
- Ideal ist es, wenn Sie den Schnee auf ungenutzten Flächen wie Garten oder Grünstreifen ablegen können.
- Der Schnee darf nicht auf die Straße geschoben werden, da er dort die Verkehrssicherheit beeinträchtigen kann.
- Lagern Sie den Schnee nicht in hohen Haufen am Gehwegrand, da dies die Sicht versperren kann.

Salz streuen im Winter
In Vorarlberg darf Salz gestreut werden, wenn Eis oder Schnee zur Rutschgefahr werden – doch bitte sparsam! Streusalz wirkt am besten bei Temperaturen bis –6 °C. Vor dem Streuen Schnee räumen und nur dort Salz einsetzen, wo wirklich nötig.