
BayWa 5 Jahre Garantie
BayWa übernimmt 5 Jahre Garantie auf Kleingeräte
Mit unseren KundInnen verbindet uns einiges. Ein Teil unserer Philosophie: Wir lieben, was wir tun – und wir lieben unsere KundInnen- Darum wollen wir dich in den BayWa Bau & Gartenmärkten in Lauterach, Bludenz und Rankweil rundum gut betreuen – mit Top-Service, erstklassigen Produkten und unserer 5-Jahres-Garantie.
BayWa macht’s möglich: 5 Jahre Sorgenfreiheit
Wir wollen, dass du lange Freude an deinen Geräten hast. Deshalb verlängern wir die Garantie auf 5 Jahre. Sollte mal etwas nicht funktionieren, reparieren wir dein Gerät kostenlos oder ersetzen* es durch ein gleiches oder gleichwertiges Produkt zum halben Preis.
Reparatur oder -50 % auf ein Neugerät
Die Garantie gilt für alle elektro-, akku- und motorbetriebenen Kleingeräte ab Kaufdatum. Bitte bewahre deinen Originalkassabeleg auf – die Garantie läuft ab diesem Datum.
Gültig nur in den BayWa Bau & Gartenmärkten in Lauterach, Bludenz und Rankweil, für private Nutzung. Kein Anspruch bei gewerblichem Gebrauch oder Schäden durch falsche Montage, unsachgemäße Benutzung oder gewaltsame Einwirkung.
*Die Entscheidung von Reparatur oder Neugerät liegt allein beim Garantiegeber, rückwirkend gültig ab 01.01.2016
Garantie-Fall
Was wird unternommen, um das Problem zu beheben
BayWa prüft während der Garantiezeit den defekten Artikel, um festzustellen, ob ein Garantiefall vorliegt. Ist das der Fall, tauscht oder repariert BayWa den Artikel kostenlos. Sollte das Produkt nicht mehr im Sortiment sein, bekommst du ein vergleichbares Ersatzprodukt angeboten.
Was deckt die Garantie nicht ab
Die BayWa 5-Jahres-Garantie gilt nur bei bestimmungsgemäßem Gebrauch laut Betriebsanleitung. Für betriebsbedingten Verschleiß – zum Beispiel an Messern, Leuchtmitteln, Zündkerzen, Laufrädern u. v. m. – wird keine Garantie gewährt. Auch für Folgen unsachgemäßer Anwendung, insbesondere bei Nichtbeachtung der Gebrauchs- und Pflegehinweise, besteht kein Garantieanspruch.
Worauf zu achten ist
Die Garantie gilt nur, wenn du die Gebrauchsanweisungen für dein Produkt einhältst. In deiner Bedienungsanleitung findest du alle wichtigen Informationen zu deinem Gerät – von der richtigen Handhabung über Pflege- und Reinigungshinweise bis zu nützlichen Tipps und Tricks.
Inanspruchnahme
Garantieleistungen erhältst du nur, wenn du das defekte Produkt innerhalb der Garantiezeit zusammen mit der Originalrechnung bzw. dem Kassenbeleg (mit Kaufdatum, Modellbezeichnung und Händlernamen) vorlegst. Die Garantie beginnt mit dem Kaufdatum laut Rechnung oder Beleg. BayWa behält sich das Recht vor, die kostenfreie Garantieleistung abzulehnen, wenn der Kaufbeleg fehlt, unvollständig oder unleserlich ist.