BayWa 5 Jahre Garantie
BayWa begeistert mit Garantie die wirklich was bringt!
BAYWA ÜBERNIMMT 5 JAHRE GARANTIE AUF KLEINGERÄTE

Mit unseren KundInnen verbindet uns vieles. Ein Teil unserer Philosophie ist, dass wir unsere Arbeit mögen und somit auch unsere KundInnen. Darum möchten wir Sie im BayWa Bau & Gartenmarkt in Lauterach und Rankweil verwöhnen. Mit perfektem Service, perfekten Produkten und der BayWa 5-Jahres-Garantie.

 

BAYWA BEGEISTERT MIT GARANTIE, DIE WIRKLICH WAS BRINGT
Wir möchten, dass Sie lange Freude an unseren Geräten haben. Aus diesem Grund verlängern wir die Garantielaufzeit auf 5 Jahre. Sollte ein Produkt mangelhaft sein, reparieren wir Ihnen das Kleingerät gratis oder ersetzen* es Ihnen durch ein gleiches oder preislich vergleichbares Produkt zum 1/2 Preis.

REPARATUR ODER -50% AUF EIN GLEICHWERTIGES NEUGERÄT
Die Garantie für 5 Jahre tritt auf alle elektro- akku- und motorbetriebenen Kleingeräte ab Kaufdatum in Kraft. Garantiefrist beginnt mit dem Kaufdatum, bitte bewahren Sie den Originalkassabeleg auf!

Die Garantie gilt nur im BayWa Bau & Gartenmarkt in Lauterach und Rank-weil, für den privaten Gebrauch, nicht für den gewerblichen Anspruch und nicht auf Mängel, die durch fehlerhafte Montage, unsachgemäße Benutzung oder gewaltsame Einwirkung verursacht wurden.
*Die Entscheidung von Reparatur oder Neugerät liegt allein beim Garantiegeber, rückwirkend gültig ab 01.01.2016

GARANTIE-FALL

WAS WIRD UNTERNOMMEN UM DAS PROBLEM ZU BEHEBEN
BayWa prüft während der Garantiezeit den defekten Artikel um festzustellen, ob ein Garantiefall vorliegt. Liegt ein Garantiefall vor, dann tauscht oder repariert BayWa den Artikel unentgeltlich aus. Falls das Produkt nicht mehr im Sortiment geführt wird, bietet BayWa ein vergleichbares Ersatzprodukt an.


WAS DECKT DIE GARANTIE NICHT AB
Die BayWa 5 Jahres-Garantie setzt den bestimmungsgemäßen Gebrauch laut den Angaben in der Betriebsanleitung voraus. Für betriebsbedingten Verschleiß wie zum Beispiel an Messern, Leuchtmitteln, Zündkerzen Laufrädern uvm. wird keine Garantie gewährt. Für Folgen unsachgemäßer Anwendung, insbesondere bei Nichtbeachtung der Gebrauchs- und Pflegehinweise, wird keine Garantie gewährt.

 

WORAUF ZU ACHTEN IST
Die Garantie setzt voraus, dass Gebrauchsanweisungen für jedes Produkt eingehalten werden. In Ihrer Gebrauchsanleitung finden Sie alle relevanten Informationen zu Ihrem Gerät: die korrekte Bedienung, Hinweise zur Pflege und Reinigung sowie nützliche Tipps und Tricks.


INANSPRUCHNAHME
Garantieleistungen werden nur erbracht, wenn das defekte Produkt innerhalb der Garantiezeit zusammen mit der Originalrechnung bzw. dem Kassenbeleg (unter Angabe von Kaufdatum, Modellbezeichnung und Händlernamen) vorgelegt wird. Garantiebeginn ist das Datum des Ersterwerbs gemäß der Originalrechnung bzw. dem Kassenbeleg. BayWa behält sich das Recht vor, die kostenfreie Garantieleistung abzulehnen, wenn der Kaufbeleg nicht oder nur unvollständig bzw. unleserlich vorgelegt wird.

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