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Gefahrgut-Transport: Wichtige Regeln für Landwirte
Beim Transport von Gefahrgütern sind strenge Vorschriften zu beachten. Landwirte sollten sich gut informieren, um gesetzeskonform und sicher zu transportieren.
Landwirte transportieren regelmäßig Gefahrgüter wie Pflanzenschutzmittel, Treibstoffe und Reinigungsmittel, die speziellen Vorschriften unterliegen.
Zwei neue Verordnungen – die Gefahrgutbeförderungsverordnung für geringe Mengen und für landwirtschaftliche Zugmaschinen – regeln den sicheren Transport.
Wichtige Punkte:
- Geringe Mengen von Gefahrgut dürfen unter bestimmten Bedingungen transportiert werden, zum Beispiel innerhalb von 100 km und ohne gefährliche Substanzen wie Explosivstoffe oder radioaktive Materialien.
- Gefahrgut muss korrekt verpackt und gekennzeichnet werden,zum Beispiel mit UN-Nummer (Eine UN-Nummer kurz für United Nations ist eine weltweit gültige, vierstellige Nummer, die zur Identifizierung von gefährlichen Stoffen und Gegenständen dient.) und Gefahrzetteln.
- Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen sind unter speziellen Auflagen vom ADR (Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße) ausgenommen, dürfen aber nur bis 40 km/h fahren und keine Gefahrgüter in Tanks transportieren.
Für den sicheren Transport sollten spezielle Gefahrgut-Boxen genutzt werden, die gesetzlich konforme Verpackung gewährleisten.
Verstöße gegen diese Vorschriften können hohe Geldstrafen nach sich ziehen, also achten Sie darauf, die Bestimmungen genau zu befolgen.