Sonderkraftstoffe schonen die Umwelt und sind gesünder als herkömmliche Gemische. Für gewerbliche Nutzer von zweitaktbetriebenen handgeführten Geräten, wie z.B. Kettensägen oder Motorsensen, ist die Verwendung von Sonderkraftstoffen erforderlich, um die die gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Sonderkraftstoffe werden, auf Grund der Vorteile, auch für private Anwender sehr empfohlen.
Seit 1. Juni 2015 ist die Verwendung von benzolhaltigen Treibstoffen bei zweitaktbetriebenen handgeführten Geräten (Motorsägen, Motorsensen, etc.) in der gewerblichen Nutzung verboten. Es müssen Sonderkraftstoffe (Alkylatbenzin) eingesetzt werden. Grundlage sind § 110 Abs. 8 des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes (ASchG ) bzw. § 55 Abs. 2 der Allgemeinen Arbeitnehmerschutzverordnung (AAV).
Der Grund für diese Bestimmung ist, dass die Abgase von 2-Takt-Motoren im Vergleich zu 4-Takt-Motoren konstruktionsbedingt erheblich mehr unverbrannte Kohlenwasserstoffe beziehungsweise mehr Benzol enthalten.
Achtung: Beim Einsatz der Sonderkraftstoffe ist zu beachten, dass es unterschiedliche Typen für Zweitaktmotoren mit Ölbeimischung und für Viertaktmotoren ohne Ölbeimischung gibt.
Falls Sie Fragen zum Thema haben, dann lassen Sie sich am besten von den Profis in Ihrer Lagerhaus-Fachwerkstätte beraten - denn die wissen genau, was Sie brauchen.