Bei winterlichen Verhältnissen, insbesondere bei Schneefahrbahn, Schneematsch und Eis, müssen bei Kraftfahrzeugen bis 3,5 t höchstzulässigem Gesamtgewicht auf allen Rädern Winterreifen angebracht sein. Zu beachten ist, dass auch die Winterreifenpflicht gilt, wenn Straßennässe bei abfallenden Temperaturen zu Eis gefriert.
Gesetzlich anerkannte Winterreifen sind Reifen, die mit den Bezeichnungen „M & S“, „M.S“, „M/S“ oder „M+S“ gekennzeichnet sind und mindestens 4 mm (bei Diagonalreifen 5 mm) Profiltiefe aufweisen. Das gilt auch für sogenannte Ganzjahresreifen (Allwetterreifen), sowie Spikereifen. Der ÖAMTC testen jedes Jahr Winterreifen. Den aktuellen Bricht gibt's im Artikel "ÖAMTC-Winterreifentest" zu lesen.
Das Mischen von Sommer und Winterreifen bei Pkw ist verboten!
Bei einem Unfall mit Sommerreifen, können zivil- und strafrechtliche Folgen drohen. Die Versicherung kann unter Umständen die Zahlung ablehnen.
Für Lenker von Lkw über 3,5 Tonnen höchstzulässigem Gesamtgewicht und Omnibusse gilt eine Winterreifenpflicht. Das bedeutet, dass das Fahrzeug in dem vorgegebenen Zeitraum immer Winterreifen montiert haben muss (zumindest an den Rädern einer Antriebsachse), unabhängig davon, ob auf der Fahrbahn Schnee liegt oder nicht. Diese Pflicht gilt für Lkw über 3,5 Tonnen vom 1. November bis 15. April und für Busse vom 1. November bis 15. März.
Besuchen Sie Ihre Lagerhaus-Fachwerkstätte und informieren Sie sich über Winterreifen, Felgen (Probieren Sie den Felgenkonfigurator aus. Mehr im Artikel "Konfigurator für Alufelgen" und Schneeketten für Ihren Pkw. Im Artikel "Mit Schneeketten sicher durch den Winter" gibt es 12 Tipps für den Umgang mit Schneeketten