Standortwechsel

Allgemeine Geschäftsbedingungen der „UNSER LAGERHAUS“ Warenhandelsgesellschaft m.b.H.

(Fassung Jänner 2021)

1. ALLGEMEINES

 

1.1

Warenlieferungen an unsere Kunden erfolgen nur aufgrund der nachstehenden Bedingungen, sofern in speziellen Geschäftsbedingungen nichts anderes geregelt ist. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform (gilt nicht für Verbrauchergeschäfte). Unsere Mitarbeiter sind ohne schriftliche Vollmacht auch gegenüber Verbrauchern nicht befugt, abweichende Zusagen oder Vereinbarungen mündlich zu treffen.

 

1.2

Die etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen hat auf die übrigen Bestimmungen keinen Einfluss. Anstelle einer etwa unwirksamen Bestimmung gilt als vereinbart, was dieser in rechtlich zulässiger Weise am nächsten kommt (gilt nicht für Verbrauchergeschäfte).

 

1.3

Sinngemäß gelten diese Bedingungen auch für Leistungen oder sonstige von uns zu bewirkende Lieferungen, sofern in speziellen Geschäftsbedingungen nichts anderes geregelt ist.

 

1.4

Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden von uns nicht akzeptiert.

 

 

2. AUFTRAGSANNAHME

 

2.1

Mit der Unterfertigung eines unserer Angebote ist der Kunde - mit Ausnahme der in Punkt 3. dargestellten Fälle - daran gebunden. Ein Vertrag mit uns kommt erst mit der Genehmigung durch unsere zuständige Spartenleitung durch Übermittlung einer Bestellbestätigung an den Kunden zustande.

 

2.2

Sollte der Vertrag von unserer zuständigen Spartenleitung nicht genehmigt werden, so wird dies dem Kunden binnen vierzehn Tagen ab Unterfertigung des Angebots mitgeteilt. Der Versand einer Ablehnung ist rechtzeitig, wenn er innerhalb der Frist erfolgt.

 

 

3. RÜCKTRITTSRECHT FÜR VERBRAUCHER (gemäß KSchG und FAGG)

 

3.1

Hat der Verbraucher den Vertrag mit uns ohne gleichzeitige körperliche Anwesenheit eines unserer Mitarbeiter unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmittel oder außerhalb unserer Geschäftsräume abgeschlossen, so kann er von diesem Vertrag gemäß § 11 ff FAGG binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurücktreten.

 

Der Lauf der 14-tägigen Rücktrittsfrist beginnt

 

  1. im Fall eines Kaufvertrages ab dem Tag, an dem der Verbraucher oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Ware in Besitz genommen hat; oder
  2. im Fall eines Vertrages über mehrere Waren, die der Verbraucher im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt hat und die getrennt geliefert werden ab dem Tag, an dem der Verbraucher oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen hat; oder
  3. im Fall eines Vertrages über die Lieferung einer Ware in mehreren Teilsendungen oder Stücken ab dem Tag, an dem der Verbraucher oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Teilsendung oder das letzte Stück in Besitz genommen hat; oder
  4. bei Verträgen über die Erbringung von Dienstleistungen ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

 

Um sein Rücktrittsrecht auszuüben, muss der Verbraucher uns eine eindeutige Erklärung über seinen Entschluss, vom Vertrag zurückzutreten, zukommen lassen.

Die Erklärung des Rücktritts ist an keine Form gebunden. Das heißt sie kann beispielsweise durch Anruf, Brief oder E-Mail erfolgen. Unsere diesbezüglichen Kontaktdaten lauten wie folgt:

 

Unser Lagerhaus Warenhandelsgesellschaft m.b.H.

Südring 240, 9020 Klagenfurt am Wörthersee

Tel.:        +43 (0)463 3865 0

E-Mail:    office@unser-lagerhaus.at

 

Die Beweislast für die rechtzeitige Ausübung des Rücktrittsrechtes trifft den Verbraucher und empfehlen wir daher den Rücktritt in schriftlicher Form zu erklären. Der Verbraucher kann dafür auch das ihm von uns gemeinsam mit der Bestellbestätigung zur Verfügung gestellte Formular verwenden. Zur Wahrung der Rücktrittsfrist reicht es aus, wenn der Verbraucher die Mitteilung über die Ausübung des Rücktrittsrechts vor Ablauf der Rücktrittsfrist absendet.

 

Der Verbraucher hat die Ware unverzüglich, längstens innerhalb von 14 Tagen ab dem Tag, an dem er uns über seinen Vertragsrücktritt unterrichtete, in unbeschädigter Originalverpackung an die oben angeführte Adresse zurückzusenden oder in einer unserer Filialen zurückzugeben. Die Frist ist gewahrt, wenn der Verbraucher die Ware vor Ablauf der Frist von 14 Tagen absendet. Die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren trägt der Verbraucher.

 

Der Verbraucher muss für eine Minderung des Verkehrswertes der Ware nur dann aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, der Eigenschaften und der Funktionsweise der Ware nicht notwendigen Umgang des Verbrauchers mit der Ware zurückzuführen ist.

 

Tritt ein Verbraucher vom Vertrag zurück, so werden wir ihm alle Zahlungen, die wir von ihm erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass der Verbraucher eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt hat), unverzüglich, spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag, an dem die Erklärung über den Vertragsrücktritt bei uns eingegangen ist, zurückzahlen. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das der Verbraucher bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit ihm wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis der Verbraucher den Nachweis erbracht hat, dass er die Waren zurückgesandt hat, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

 

Soweit wir die Abholung der Waren angeboten oder gesondert vereinbart haben, muss der Verbraucher uns die Abholung der Waren in der Zeit zwischen 9 Uhr und 17 Uhr von Montag bis Freitag ermöglichen, wobei wir den konkreten Zeitpunkt der Abholung mit ihm gesondert einvernehmlich vereinbaren werden. Sollte die Abholung trotz Vereinbarung aus Gründen, die der Verbraucher zu vertreten hat, nicht möglich sein, muss er uns die hierdurch anfallenden Kosten ersetzen.

 

Hat der Verbraucher verlangt, dass wir mit der Erbringung von Dienstleistungen noch vor Ablauf der Rücktrittsfrist beginnen, so hat er uns für die von uns bis zum Eingang der Erklärung über den Vertragsrücktritt erbrachten Leistungen vom vertraglich vereinbarten Gesamtpreis einen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der von uns erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

 

Das Rücktrittsrecht besteht nicht bei Verträgen über die Lieferung von Waren bzw. Erbringung von Dienstleistungen wie folgt:

 

  1. für versiegelte Waren, die aus Hygiene- und Gesundheitsschutzgründen nicht zur Rückgabe geeignet sind; oder
  2. für Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind; oder
  3. für Dienstleistungen, wenn wir aufgrund eines ausdrücklichen Verlangens des Verbrauchers noch vor Ablauf der Rücktrittsfrist mit der Ausführung der Dienstleistung begonnen haben und die Dienstleistung sodann vollständig erbracht wurde.

 

3.2

Kommen die Bestimmungen des Punktes 3.1. nicht zur Anwendung und hat der Verbraucher seine Vertragserklärung weder in den von uns für unsere geschäftlichen Zwecke dauernd benützten Räumen noch bei einem von uns dafür auf einer Messe oder einem Markt benützten Stand abgegeben, so kann er von seinem Vertragsantrag oder vom Vertrag gemäß § 3 ff KSchG binnen 14 Tagen zurücktreten; die Frist beginnt mit der Ausfolgung einer Urkunde an den Verbraucher zu laufen, die zumindest unseren Namen und unsere Anschrift sowie eine Information über das Rücktrittsrecht enthält, frühestens jedoch mit dem Zustandekommen des Vertrages; bei Kaufverträgen über Waren beginnt der Fristenlauf frühestens mit dem Tag, an dem der Verbraucher den Besitz der Ware erlangt.

 

Ist die Ausfolgung einer solchen Urkunde unterblieben, so verlängert sich die Rücktrittsfrist um zwölf Monate. Wenn wir die Urkundenausfolgung innerhalb von zwölf Monaten ab dem Fristbeginn nachholen, endet die Rücktrittsfrist 14 Tage nach dem Zeitpunkt, zu dem der Verbraucher die Urkunde erhält.

 

Das Rücktrittsrecht steht dem Verbraucher nicht zu, wenn er selbst die geschäftliche Verbindung mit uns angebahnt hat oder dem Zustandekommen des Vertrages keine Besprechungen zwischen den Beteiligten vorangegangen sind.

 

Die Erklärung des Rücktritts ist an keine bestimmte Form gebunden. Die Rücktrittsfrist ist gewahrt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird.

 

Der Verbraucher kann von seinem Vertragsantrag oder vom Vertrag weiters zurücktreten, wenn ohne seine Veranlassung für seine Einwilligung maßgebliche Umstände, wie z.B. Zustimmung Dritter, Aussicht auf steuerliche Vorteile oder öffentliche Förderungen oder einen Kredit, die wir im Zuge der Vertragsverhandlungen als wahrscheinlich dargestellt haben, nicht oder nur in erheblich geringerem Ausmaß eintreten.

 

Der Rücktritt kann binnen einer Woche erklärt werden, sobald für den Verbraucher erkennbar ist, dass die genannten Umstände nicht oder nur in erheblich geringerem Ausmaß eintreten und er eine schriftliche Belehrung über dieses Rücktrittsrecht erhalten hat. Das Rücktrittsrecht erlischt jedoch spätestens einen Monat nach der vollständigen Erfüllung des Vertrages durch beide Vertragspartner. Im Übrigen gilt Punkt 3.1.

 

Das Rücktrittsrecht steht dem Verbraucher nicht zu, wenn

 

  • er bereits bei den Vertragsverhandlungen wusste oder wissen musste, dass die maßgeblichen Umstände nicht oder nur in erheblich geringerem Ausmaß eintreten werden,
  • der Ausschluss des Rücktrittsrechtes im Einzelnen ausgehandelt worden ist oder
  • wir uns zu einer angemessenen Anpassung des Vertrages bereit erklären.

 

Die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Ware sind vom Verbraucher zu tragen.

 

 

4. ERFÜLLUNG, GEFAHRENÜBERGANG, VERZUG

 

4.1

Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist unser Sitz, auch dann, wenn die Übergabe vereinbarungsgemäß an einem anderen Ort erfolgt; für diesen Fall genehmigt der Kunde die Versendung per Bahn, Post, Straßengüterverkehr oder in jeder sonstigen zweckmäßigen Transportart und trägt die Kosten der Lieferung (Transport, Zwischenlagerung sowie Beladen und Abladen).

 

4.2

Nutzen und Gefahren gehen spätestens mit dem Abgang der Lieferung von unserem Lager, bei Zustellung ab Werk von diesem, auf den Kunden über, und zwar unabhängig von der für die Lieferung vereinbarten Preisstellung, wie z.B. „franko“ etc. (gilt für Verbrauchergeschäfte nur bei eigenständigem Abschluss eines Beförderungsvertrages). Allfällige Schadenersatzansprüche bleiben unberührt.

 

4.3

Wenn nicht anderes vereinbart wurde, beträgt die Lieferfrist 30 Tage nach Vertragsabschluss. Bei nicht lagernder Ware beträgt diese höchstens 30 Tage ab Einlangen der Ware vom Vorlieferanten bei uns (gilt nicht für Verbrauchergeschäfte).

 

Die Einhaltung der vereinbarten Lieferfrist gilt vorbehaltlich unvorhersehbarer oder vom Parteiwillen unabhängiger Umstände, wie beispielsweise alle Fälle von höherer Gewalt, kriegerische Ereignisse, behördliche Eingriffe und Verbote, Transport- und Verzollungsverzug, Transportschäden oder Energiemangel. Derartige Umstände berechtigen auch dann zur Verlängerung der Lieferfrist, wenn sie bei einem Hersteller, Zulieferanten oder einem Erfüllungsgehilfen eintreten. Aus einer solchen Verlängerung der Lieferzeit kann der Kunde keine wie immer gearteten Ersatzansprüche herleiten.

 

Verbraucher haben in diesen Fällen ein Rücktrittsrecht nach Punkt 10.1.

 

4.4

Bei verzögertem Abgang aus dem Werk bzw. aus unserem Lager, der auf Umstände zurückzuführen ist, die beim Kunden liegen, geht die Gefahr mit dem Tage der Versandbereitschaft auf den Kunden über. Ist Lieferung auf Abruf vereinbart, so gilt die Ware spätestens drei Monate ab Bestellung als abgerufen. Wir werden den Kunden rechtzeitig auf den Fristablauf und die Bedeutung seines Verhaltens hinweisen. Kann von uns mangels einer entsprechenden Disposition des Kunden nicht erfüllt werden, so treten die Wirkungen des Annahmeverzuges mit diesem Zeitpunkt ein.

 

Wird die Ware vereinbarungswidrig vom Kunden nicht abgeholt, so sind wir berechtigt, dem Kunden ab Annahmeverzug eine Pönale in der Höhe von 1,5 % des Nettorechnungsbetrages pro begonnener Woche in Rechnung zu stellen (gilt nicht für Verbrauchergeschäfte). Darüber hinausgehende Schadenersatzansprüche werden dadurch nicht ausgeschlossen.

 

4.5

Wir sind berechtigt, Teil- oder Vorlieferungen durchzuführen und zu verrechnen.

 

4.6

Reklamationen wegen angeblich nicht oder nicht vollständig erfolgter Lieferung sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von sieben Tagen ab Erhalt des Lieferscheines schriftlich zu erheben. Hat der Kunde keinen Lieferschein erhalten, läuft die Frist ab Erhalt der Rechnung. Eine Verletzung dieser Verpflichtung verkürzt nicht das Recht des Kunden auf Gewährleistung, kann jedoch ein Mitverschulden begründen.

 

 

5. ANGEBOTE UND KOSTENVORANSCHLÄGE

 

5.1

Die in unseren Angeboten ausgewiesenen Preise sind gegenüber Verbrauchern für den Zeitraum von einem Monat ab deren Ausstellung gültig. Gegenüber Unternehmern sind unsere Angebote unverbindlich.

 

5.2

Kostenvoranschläge werden nur schriftlich erstellt. Nur schriftliche und entgeltliche Kostenvoranschläge sind verbindlich. Sofern aus verbindlichen Kostenvoranschlägen nichts anderes hervorgeht, sind wir an die darin enthaltenen Preisansätze einen Monat lang gebunden (Punkt 5.2 gilt nicht für Verbrauchergeschäfte).

 

 

6. PREISE

 

6.1

Die Lieferungen erfolgen auf Abruf. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichen abgeholten bzw. gelieferten Mengen bzw. tatsächlich geleisteten Stunden zu den bei Vertragsabschluss vereinbarten Einheitspreisen. Auftragsänderungen und/oder Zusatzaufträge werden gesondert in Rechnung gestellt.

 

 

6.2

Für nicht lagernde und im Angebot als Sonderbestellungen markierte Waren (z.B. Bauelemente, Garagentore etc.) ist eine Anzahlung in Höhe von 20 % zu leisten.

 

6.3

Treten zwischen Vertragsabschluss und Lieferung Kostenerhöhungen infolge von Umständen ein, die nicht von unserem Willen abhängen, wie Erhöhung unseres Einstandspreises, Erhöhung der Erzeuger- und oder Großhandelspreise, aufgrund von Lohnkostenerhöhungen durch Gesetz, Verordnung oder Kollektivvertrag, oder Erhöhung oder Neueinführung von Abgaben bzw. aufgrund von Wertsicherungsklauseln, so erhöhen sich die in Betracht kommenden Preise entsprechend (gilt nicht für Verbrauchergeschäfte).

 

6.4

Falls nicht eigens anders angeführt, verstehen sich die Warenpreise exklusive Mehrwertsteuer und Selbstabholung ab Lager. Emballagen, besondere Transportverpackungen, Paletten, Versicherungen, die Zustellung etc. werden zusätzlich verrechnet.

 

Bei Fertigbeton, Zement, Dienstleistungen, Emballagen, Baueisen und Baustahlgittermatten ist kein Skontoabzug möglich.

 

Die Zustellung und Rücklieferung der von uns angebotenen Waren erfolgt gegen Bezahlung einer Zustellgebühr.

 

Diese Zustellgebühr setzt sich bei einer Zustellung durch uns aus einem Transportkosten- und einem Entladekostenbeitrag zusammen. Der Transportkostenbeitrag beträgt mind. EUR 62,00 zuzüglich 20% USt. je Fuhre. Der Entladekostenbeitrag fällt lediglich bei Verwendung eines LKW-Krans an. Wobei die Entladung mit Ankunft auf der Baustelle beginnt und bei Abfahrt von der Baustelle endet. Bei direkter Zustellung vom Werk gelten die Zustelltarife des Herstellers.

 

Diverse Transporte (z.B. Gerüsttransporte, Mischfuhren etc.) werden nur in Regie durchgeführt.

 

Der Kunde ist für eine einwandfreie und entsprechende Zufahrt für LKW verantwortlich (insbesondere rechtliche Sicherstellung für die Benützung der Straße). Wird bei Freileitungen jeglicher Art der vorgegebene Sicherheitsabstand der seitens des Leistungsbetreibers vorgegeben wird unterschritten (vor allem Abstände von Ladekränen und Pumpenauslegern zu den Freileitungen) hat der Kunde auf seine Kosten dafür zu sorgen, dass die Leitungen verlegt, im Gefahrenbereich abisoliert oder abgeschaltet werden. Werden diese Voraussetzungen vom Kunden nicht geschaffen, haftet er für alle daraus entstehenden Schäden.

 

Für Lieferungen und Transporte außerhalb der normalen Arbeitszeit (bei Ankunft auf der Baustelle montags bis freitags zwischen 06.00 und 07.00 Uhr oder zwischen 17.00 und 20.00 Uhr bzw. samstags zwischen 07.00 und 13.00 Uhr) verrechnen wir Überstundenzuschläge.

 

Die gesetzlichen Abgaben der Strecken-, Achs- und abgasklassenabhängige Benützungsgebühr (Maut) von Autobahnen und Schnellstraßen sowie Sondermauten werden auf der Rechnung separat ausgewiesen.

 

6.5

Bei der Rückerstattung des Kaufpreises für Retourware wird auf den Punkt 10.4 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen verwiesen.

 

Bei entgeltlicher Rücknahme zusätzlich verrechneter Emballagen, besonderer Transportverpackungen, Paletten etc. obliegt bis zur tatsächlichen Rückgabe die ordnungsgemäße Verwahrung dieser Gegenstände dem Kunden. Sind diese Gegenstände nicht wieder verwendbar, so sind wir zur entgeltlichen Rücknahme nicht verpflichtet.

 

Sind zusätzlich verrechnete Emballagen, besondere Transportverpackungen, Paletten etc. wiederverwendbar und wird die Rückgabe derselben deshalb akzeptiert, wird der Palettenwert unter Abzug einer Abnützungsgebühr gutgeschrieben.

 

6.6

Unternehmer können sich uns gegenüber nicht auf § 934 ABGB (Verkürzung über die Hälfte) berufen.

 

 

7. EIGENTUMSVORBEHALT

 

7.1

Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises behalten wir uns das Eigentumsrecht am Kaufgegenstand vor. Bei Pfändung oder sonstiger Inanspruchnahme des Kaufgegenstandes durch Dritte ist der Kunde verpflichtet, auf unser Eigentumsrecht hinzuweisen und uns unverzüglich zu verständigen.

 

7.2

Die Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware bedarf unserer vorherigen, schriftlichen Zustimmung. In diesem Fall erstreckt sich das vorbehaltene Eigentum auf den Erlös oder die Kaufpreisforderung aus diesem Geschäft, die damit in unser Eigentum abgetreten ist. Im Falle einer solchen Weiterveräußerung ist der Kunde verpflichtet den Erlös getrennt zu verwahren. Wir sind berechtigt, den Drittschuldner von der Abtretung zu verständigen.

 

7.3

Bei Bearbeitung oder Verarbeitung und Verbindung der von uns gelieferten Ware mit anderen, steht uns der dabei entstehende Miteigentumsanteil an der durch Bearbeitung oder Verarbeitung entstandenen Sache im Verhältnis des Wertes der von uns gelieferten Ware zu der übrigen verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung oder Verbindung zu.

 

 

8. ZAHLUNG

 

8.1

Mangels anderer Vereinbarungen sind Zahlungen bei Fakturenerhalt fällig.

 

8.2

Bei Zahlungsverzug sind wir unbeschadet unserer sonstigen Rechte berechtigt, die in unserem Eigentumsvorbehalt stehenden Waren, Geräte und dergleichen - ohne dass dies einem Rücktritt vom Vertrag gleichzusetzen ist - zurückzunehmen.

 

8.3

Bei Zahlungsverzug eines Unternehmers bzw. Verbrauchers sind wir berechtigt, Zinsen und Zinseszinsen in der Höhe von jeweils 15 % pro Jahr zu beanspruchen. Bei Unternehmer und Landwirten erfolgt eine vierteljährliche Verrechnung der Zinsen. Bei Verbrauchern erfolgt mit der jeweiligen Mahnung eine Verrechnung der Zinsen. Treten Veränderungen auf dem Geld- oder Kapitalmarkt ein, die eine generelle Änderung der Kreditzinsen bewirken, sind wir zu einer dementsprechenden Anpassung des vereinbarten Zinssatzes berechtigt.

 

8.4

Der säumige Kunde ist verpflichtet, alle prozessualen und schuldhaft verursachten außerprozessualen Kosten der zweckentsprechenden Rechtsverfolgung, wie insbesondere Mahnspesen, Spesen für die Einschaltung eines Inkassobüros sowie auch Kosten eines von uns beigezogenen Anwaltes zu ersetzen, soweit diese in einem angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung stehen.

 

Im Falle eines vom Kunden verschuldeten Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, Mahnspesen im Betrag von € 9,90 bis höchstens € 19,90 pro Mahnung zu verrechnen. Bei Erfolglosigkeit unserer Mahnungen beauftragen wir eine(n) Rechtsanwalt (-anwältin) bzw. ein Inkassounternehmen mit der Forderungsbetreibung und stellen hierfür bei einer offenen Forderung bis € 500,00 eine Bearbeitungsgebühr von € 29,90 sowie bei einer offenen Forderung von über € 500,00 eine Bearbeitungsgebühr von € 49,90 in Rechnung.

Die unterschiedliche Höhe der o.a. Mahnspesen und Bearbeitungsgebühren ergibt sich dabei u.a. aus unserem unterschiedlichen personellen Aufwand, denn je höher die Mahnstufe bzw. je höher der Betrag der Inkassoübergabe desto größer auch unser Personaleinsatz.

 

Sofern Sie in Zahlungsverzug geraten sollten, verpflichten Sie sich, eine Änderung Ihrer zuletzt bekannt gegebenen Adresse sofort bekannt zu geben, widrigenfalls sind wir zur Verrechnung von Ausforschungskosten in Höhe von maximal € 49,90 pro erforderlicher Erhebung berechtigt.

8.5

Eine Aufrechnung behaupteter Gegenforderungen des Kunden gegen den Kaufpreis ist ausgeschlossen, es sei denn, dass der Kunde Verbraucher ist und die andere Vertragsseite zahlungsunfähig geworden ist oder die Gegenforderung im rechtlichen Zusammenhang mit der Verbindlichkeit des Kunden steht, gerichtlich festgestellt oder von uns anerkannt worden ist. Eine Zurückbehaltung des Kaufpreises oder Werklohnes im Falle berechtigter Verbesserungsansprüche ist nur im Umfang des für die Verbesserung notwendigen Aufwandes zulässig, es sei denn, der Kunde ist Verbraucher.

 

8.6

Bei uns einlangende Zahlungen tilgen zuerst die Zinseszinsen, die Zinsen und Nebenspesen, dann das aushaftende Kapital, wobei unbesicherte Schulden vor besicherten Schulden getilgt werden, beginnend bei der ältesten Schuld.

 

8.7

Mit Kunden, die mit uns in dauernder Geschäftsverbindung stehen, werden die Lieferungen und Leistungen grundsätzlich auf der Basis eines Kontokorrentverhältnisses erbracht und die gegenseitigen Ansprüche sohin kontokorrentmäßig, jedoch unter Beachtung von Punkt 8.6 verrechnet. Die Saldobekanntgabe erfolgt durch gesonderte Mitteilung.

 

8.8

Wenn im konkreten Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, gelangt ein Kontokorrentsollzinssatz von 15 % pro Jahr zur Anwendung. Treten Veränderungen auf dem Geld- oder Kapitalmarkt ein, die eine generelle Änderung der Kreditzinsen bewirken, sind wir zu einer dementsprechenden Anpassung des vereinbarten Zinssatzes berechtigt.

 

8.9

Ausdrücklich wird festgehalten, dass ein Saldenanerkenntnis sowohl schriftlich oder mündlich als auch stillschweigend dadurch erfolgen kann, dass der Kunde gegen den von uns bekannt gegebenen Saldo innerhalb angemessener Frist, längstens aber innerhalb von 4 Wochen keinen Einwand erhebt. Darauf wird in der Saldenmitteilung hingewiesen.

 

8.10

Wir behalten uns ausdrücklich die Entscheidung vor, einzelne Forderungen nicht in das bestehende Kontokorrentverhältnis einzustellen.

 

 

9. GEWÄHRLEISTUNG (Nachfolgendes gilt nicht für Verbrauchergeschäfte)

 

9.1

Wir sind berechtigt, nach unserer Wahl mangelhafte Waren gegen gleichartige einwandfreie Waren innerhalb einer angemessenen Frist auszutauschen oder den Mangel innerhalb einer angemessenen Frist zu beheben. Dadurch erlischt ein Anspruch auf Vertragsaufhebung oder Preisminderung.

 

9.2

Der Gewährleistungsanspruch setzt voraus, dass der Kunde aufgetretene Mängel binnen angemessener Frist, längstens innerhalb von 14 Tagen ab Übergabe schriftlich unter genauer Beschreibung der Mängel angezeigt hat. Punkt 4.5 bleibt unberührt.

 

Die Frist für die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen beträgt bei beweglichen Sachen 6 Monate, bei unbeweglichen Sachen 2 Jahre ab Übergabe.

 

9.3

Die Mangelhaftigkeit der Ware zum Zeitpunkt der Übergabe ist vom Kunden nachzuweisen.

 

9.4

Nicht von der Gewährleistung erfasst sind insbesondere Mängel, die aus nicht von uns bewirkter Anordnung und Montage, ungenügender Einrichtung, Beanspruchung der Teile über die angegebene Leistung, nachlässiger oder unrichtiger Behandlung und Verwendung ungeeigneter Betriebsmaterialien entstehen; dies gilt ebenso für Mängel, die auf vom Kunden beigestelltes Material oder natürlichen Verschleiß zurückzuführen sind. Wir haften auch nicht für Beschädigungen, die auf Handlungen Dritter oder auf chemische Einflüsse zurückzuführen sind.

 

9.5

Wir sind berechtigt, dem Kunden Transport- und Wegekosten zum vereinbarten Ort der Mängelbehebung in Rechnung zu stellen.

 

Öffentliche Äußerungen des Herstellers, des Importeurs oder sonstiger Dritter über besondere Eigenschaften der Ware, insbesondere in der Werbung, werden – mangels ausdrücklicher Bezugnahme - nicht Vertragsinhalt.

 

 

10. RÜCKTRITT VOM VERTRAG

 

10.1

Geraten wir nach Annahme des Vertrages aufgrund vorsätzlichen oder fahrlässigen Verhaltens in Lieferverzug, ist der Kunde berechtigt, nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen, schriftlich gesetzten Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Das Recht des Rücktritts vom Vertrag steht einem Unternehmer nicht zu bei Verzug wegen höherer Gewalt und bei Verzug wegen leichter Fahrlässigkeit hinsichtlich Waren, die nach Angaben des Kunden speziell herzustellen oder zu beschaffen sind; ein Verbraucher hat in diesen Fällen das Recht nach erfolglosem Ablauf einer schriftlich gesetzten Nachfrist von mindestens vier Wochen zurückzutreten. Zur Forderung eines Schadenersatzes wegen Nichterfüllung oder Verspätung ist der Kunde nur im Falle eines Verzuges aufgrund unseres vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens berechtigt.

 

10.2

Andererseits sind wir bei Zahlungsverzug des Kunden unbeschadet unserer sonstigen Rechte berechtigt, nach Gewährung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zur Gänze oder zum Teil zurückzutreten; im Falle unseres Rücktritts steht uns eine Abstandsgebühr in der Höhe von 10 % des Preises jener Waren zu, hinsichtlich derer der Rücktritt erfolgt ist. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt vorbehalten.

 

10.3

Falls ein Vertragspartner seine Zahlungen einstellt, in sein Vermögen Exekution geführt oder die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird oder sich seine wirtschaftlichen Verhältnisse derart verschlechtern, dass die Einbringlichkeit der Forderung gefährdet erscheint, ist der andere Vertragspartner berechtigt, ohne Setzung einer Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.

 

10.4

Zur Rücknahme bereits ausgelieferter Waren sind wir grundsätzlich nicht verpflichtet. Falls kulanter Weise im Einzelfall eine Rücknahme erfolgt, gelangt zu Lasten des Kunden in jedem Fall eine Manipulationsgebühr von 15 % der Nettofakturensumme in Anrechnung, zuzüglich des Ersatzes eventueller Schäden an der zurückgenommenen Ware, die vom Neuwert - ohne Bedachtnahme auf einen allfälligen verminderten Zeitwert - berechnet werden. Falls durch die Warenrücknahme die jeweilige Rabattstaffel der Warenbezugsrechnung des Kunden unterschritten wird, erfolgt überdies die Rückverrechnung ursprünglich gewährter Mengenrabatte.

 

Zudem wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Waren, die nicht komplett verpackt, beschädigt bzw. nicht wiederzuverkaufen, keine Lagerwaren oder Sonderbestellungen sind, auf keinen Fall zurückgenommen werden können.

 

 

11. HAFTUNG

 

11.1

Die Verarbeitung der Baustoffe erfolgt in Eigenregie durch den Kunden bzw. seinen Baumeister. Die Verarbeitungsrichtlinien der verschiedenen Baustoffe (vor allem Sicherheitsvorschriften) sind vom Kunden bzw. dessen Baumeister einzuhalten. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine von uns zur Verfügung gestellte Werbetafel nicht bedeutet, dass wir die Bauführung übernommen haben. Hierfür ist ein eigener schriftlicher Vertrag abzuschließen.

 

11.2

Bei Verbrauchergeschäften ist unsere Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden, ausgenommen Personenschäden, ausgeschlossen. In allen übrigen Fällen ist unsere Haftung auf Schäden beschränkt, die am Gegenstand der Lieferung selbst entstehen, soweit uns nicht Vorsatz oder grob fahrlässiges Verhalten nachgewiesen wird.

 

11.3

Der Kunde hat uns unverzüglich von jeder ihm bekannt gewordenen Schädigung durch eine von uns gelieferte Sache zu informieren, insbesondere, wenn er von Dritten aus dem Titel der Produkthaftung zum Ersatz eines Schadens oder zur Bekanntgabe seiner Lieferanten aufgefordert wird, sonst von einem Produktfehler unserer Waren Kenntnis erhält oder selbst geschädigt wird.

 

11.4

Die Geltendmachung von Haftungs-, Auskunfts- oder Regressbegehren sind unter genauer Angabe des Schadens, des haftungsbegründenden Sachverhaltes einschließlich des Nachweises, dass die Lieferungen und Leistungen von uns stammen, schriftlich an die Geschäftsleitung zu richten.

 

11.5

Sofern nicht anderes vereinbart, ist die Beladung nicht von unserer vertraglichen Leistungspflicht umfasst. Für Ladegutsicherung und Ladungssicherheit ist ausschließlich der Kunde verantwortlich.

 

 

12. ADRESSE

 

Änderungen der Adresse hat der Kunde unverzüglich und ausdrücklich bekannt zu geben. Andernfalls gelten schriftliche Mitteilungen nach dem gewöhnlichen Postlauf als zugegangen, wenn sie an die letzte uns bekannt gegebene Adresse abgesandt worden sind.

 

 

13. DATENSCHUTZ

 

Der Kunde verpflichtet sich, die von uns übermittelten personenbezogenen Daten gemäß den jeweils aktuell gültigen datenschutzrechtlichen Vorschriften, ausschließlich zum Zweck der Vertragserfüllung zu verarbeiten und diese Daten umgehend nach Wegfall eines die Verarbeitung rechtfertigenden Grundes zu löschen (gilt nicht für Verbrauchergeschäfte).

Hinsichtlich unserer datenschutzrechtlichen Informationspflichten gemäß Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung verweisen wir auf die Datenschutzerklärung auf unserer Website. Auf Verlangen des Kunden wird ihm eine Kopie dieser Datenschutzerklärung kostenlos zur Verfügung gestellt.

 

14. GERICHTSSTAND UND RECHTSWAHL

 

Zuständig für alle sich mittelbar oder unmittelbar aus einem Geschäft ergebenden Streitigkeiten ist ausschließlich das für unseren Sitz örtlich und sachlich zuständige Gericht (gilt nicht für Verbrauchergeschäfte). Vereinbart ist ausschließlich österreichisches Recht unter ausdrücklichem Ausschluss des UN-Kaufrechts sowie internationaler Kollisionsrechtsnormen

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