
Handwerkerbonus 2025 beantragen & optimal nutzen: So geht's
In diesem Artikel erklären wir, was der Handwerkerbonus ist. Wir zeigen, welche Arbeiten gefördert werden. Außerdem geben wir Tipps, worauf Sie bei der Antragstellung achten sollten.
Inhaltsverzeichnis
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Was ist der Handwerkerbonus?
- Förderperioden 2024 und 2025
- Förderhöhe 2024 und 2025 -
Voraussetzungen für den Handwerkerbonus
- Wer hat Anspruch auf den Handwerkerbonus?
- Welche Handwerkerleistungen werden gefördert? -
Handwerkerbonus beantragen: Schritt für Schritt
- Gemeindepaket: Unterstützung bei digitalen Amtswegen
- Wichtige Hinweise, um eine Ablehnung zu vermeiden
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Handwerker finden & beauftragen
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Förderung für Hausbau & Renovierung: Welche Möglichkeiten gibt es?
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Fazit: Handwerkerbonus nutzen & profitieren
Was ist der Handwerkerbonus?
Der Handwerkerbonus ist eine Unterstützung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. Er gehört zum Wohn- und Baupaket der Bundesregierung. Damit soll die Bauwirtschaft angekurbelt und Handwerksbetriebe unterstützt werden.
Darüber hinaus sollen finanzielle Anreize für Investitionen im privaten Wohn- und Lebensbereich geschaffen werden. Privatpersonen können eine Förderung von bis zu 1.500 Euro für handwerkliche Leistungen im Jahr 2025 erhalten.
Gefördert werden Arbeitsleistungen von Handwerkern im eigenen Zuhause im Zeitraum 01.01.2025 bis 31.12.2025. Dazu zählen z. B.: Austausch von Fenstern oder Bodenbelägen (z. B. Fliesen verlegen), Erneuerung von Dächern oder Fassaden, Malerarbeiten und Gartenarbeiten. Rechnungen aus einem früheren Leistungszeitraum können nicht mehr eingereicht werden.
Eine Kombination mit anderen Förderungen von Bund oder Ländern ist nicht möglich. Es können mehrere Rechnungen in einem Antrag zusammengefasst werden. Pro Person und Kalenderjahr kann höchstens ein Förderantrag gestellt werden.

Förderperioden 2024 und 2025
Es gibt zwei Förderzeiträume: Kalenderjahr 2024 und 2025. Für durchgeführte Leistungen zwischen 1. März und 31. Dezember 2024 kann keine Rechnung mehr eingereicht werden. Die Frist endete mit 28. Februar 2025.
Für Arbeiten, die frühestens Anfang 2025 begonnen wurden und bis Ende Dezember 2025 abgeschlossen sind, können Sie seit dem 1. März 2025 und bis längstens 28. Februar 2026 einen Antrag stellen. So können Sie bis zu 20 % der Arbeitskosten (netto/ohne Steuern) zurückbekommen.
Wichtig ist, dass die Arbeitstätigkeiten im selben Kalenderjahr (=Leistungszeitraum) erfolgen und abgeschlossen sind. Daher gilt der Förderbonus nicht für 2024 begonnene und 2025 fertiggestellte Arbeiten. Die Einreichung erfolgt online auf handwerkerbonus.gv.at.
Förderhöhe 2024 und 2025
Im Kalenderjahr 2024 betrug die maximale Förderhöhe 2.000 Euro pro Wohneinheit und Jahr.
Für das Jahr 2025 liegt die Obergrenze bei 1.500 Euro pro Person und Wohneinheit.
Insgesamt stellt der Staat für den Handwerkerbonus ein Budget von 300 Millionen Euro bereit.
Voraussetzungen für den Handwerkerbonus
Für den Erhalt der Förderung müssen Sie bestimmte Kriterien erfüllen. Der Handwerkerbonus richtet sich nur an natürliche Personen (Privatpersonen). Gefördert werden nur Maßnahmen in Bezug auf Renovierung, Erhaltung, Modernisierung, Schaffung und Erweiterung von privat genutztem Wohnbereich.
Außerdem ist eine Einreichung ausschließlich für Leistungen möglich, die im Kalenderjahr 2025 erbracht wurden. Nachfolgend erhalten Sie einen Überblick über die genauen Voraussetzungen für den Handwerkerbonus.
Wer hat Anspruch auf den Handwerkerbonus?
Den Handwerkerbonus können nur Privatpersonen mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in Österreich in Anspruch nehmen. Dazu gehören Wohnungs- oder Hausbesitzer und Mieter. Sie müssen dort wohnen und gemeldet sein, wo die Leistungen erbracht werden.
Pro Person und Jahr kann nur ein Förderungsantrag eingereicht werden. Allerdings können für eine Wohneinheit mehrere Anträge von verschiedenen dort gemeldeten Wohnungsbenutzern gestellt werden. Voraussetzung dafür: Die maximale Förderhöhe von 1.500 Euro wurde noch nicht erreicht.
Welche Handwerkerleistungen werden gefördert?
Die geförderten Arbeitsleistungen müssen mit Renovierungen, Erhaltungen oder Modernisierungen zusammenhängen. Sie müssen auch vor Ort von einem zugelassenen Handwerksbetrieb durchgeführt werden. Das Unternehmen muss einen Sitz oder eine Niederlassung in Österreich haben. Die geförderten Arbeitskosten müssen auf der Rechnung separat angeführt sein.
Als Wohnraum wird der Teil Ihrer Wohnung oder Ihres Hauses, in dem Sie regelmäßig wohnen – also z. B. Küche, Wohnzimmer, Schlafzimmer oder Vorzimmer bezeichnet. Auch Stiegenhäuser, Gänge, Waschküchen, Müllräume, Fahrrad- und Kinderwagenräume sowie Lifte in Mehrfamilienhäusern zählen dazu.
Unter Lebensbereich fallen privat genutzte Bereiche rund um das Gebäude, z. B. Garten, Terrasse, Balkon, Pool, Teich, Garage, Carport, Zaun oder gepflasterte Wege.
Gefördert werden z. B. folgende Handwerkerleistungen:
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Erneuerung von Dächern oder Fassaden
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Malerarbeiten
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Spenglerarbeiten
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Austausch von Fenstern oder Bodenbelägen
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Fliesenlegen
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Installationen (z. B.: Sanitär, Heizung, Klima, usw.)
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Tischlerarbeiten (z. B.: Kücheneinbau, Einbauschränke, Stiegengeländer, etc.)
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Pflasterung
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Dienstleistungen beim Bau eines Wintergartens, einer Terrassenüberdachung oder der Verglasung einer Loggia usw.
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Dach- oder Fassadenbegrünung, Gartengestaltung, Gartenarbeiten
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Schaffung/Renovierung von Teichanlagen und Pools
Weitere Informationen zur Förderungsaktion und zu den Förderungsvoraussetzungen finden Sie auf handwerkerbonus.gv.at.

Nicht gefördert werden z. B.:
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Kosten für Material, Fahrt, Lieferung, Planung oder Beratung
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Arbeitsleistungen im öffentlichen Raum
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Arbeiten, die mehr als einen Haushalt betreffen
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Arbeitsleistungen, welche noch nicht vollständig beglichen wurden
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Kosten für die reine Gartenpflege oder die Neuerrichtung von fossilen Heizsystemen
Handwerkerbonus beantragen: Schritt für Schritt
Sie können den Antrag nur online auf handwerkerbonus.gv.at stellen. Sollten Sie keine Internetverbindung haben, kann der Antrag durch eine andere Person online ausgefüllt werden. Ebenfalls gibt es Unterstützung bei den Gemeindeämtern. Sie haben die Möglichkeit, den Antrag mit ID Austria zu stellen.
Für den Antrag benötigen Sie, neben Ihren persönlichen Daten die Rechnung (inkl. Name und Anschrift des leistenden Unternehmens, Ort der Leistungserbringung, Art und Umfang der Leistung, Leistungszeitraum) samt Kontoauszug oder Überweisungsbeleg. Halten Sie eine Kopie Ihres amtlichen Lichtbildausweises (z. B. Personalausweis, Reisepass, Führerschein) bereit, falls Sie keinen ID Austria Zugang haben.
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Mit Ihrer ID Austria auf handwerkerbonus.gv.at anmelden, ohne ID Austria: Laden Sie Ihren amtlichen Lichtbildausweis hoch.
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Antragsformular online ausfüllen: Geben Sie alle Daten (persönliche Daten sowie Informationen zur durchgeführten Handwerksleistung) korrekt an und achten Sie darauf, die richtige Bankverbindung anzugeben. Auf dieses Konto wird später der Förderbetrag überwiesen.
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Rechnung der Handwerksleistung und erforderliche Unterlagen hochladen
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Zahlungsnachweis (z. B. Überweisungsbeleg) hochladen
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Bestätigung bekommen: Sie erhalten eine Bestätigung, nachdem Sie Ihren Antrag eingereicht haben.
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Förderung erhalten: Nachdem der Antrag geprüft wurde, wird der Förderbetrag auf das angegebene Konto überwiesen. Die Bearbeitung kann einige Wochen dauern.

Gemeindepaket: Unterstützung bei digitalen Amtswegen
Ab 2025 stellt die Bundesregierung 120 Millionen Euro für Gemeinden zur Verfügung. Damit können vor Ort Registrierstellen oder Ansprechpersonen für digitale Fragen rund um die ID-Austria eingerichtet werden. So sollen Bürger digitale Amtswege einfach und sicher erledigen können.
Unterstützung gibt es z. B. durch die Stadt Wien, Linz oder Innsbruck. Mehr Informationen erhalten Sie beim zuständigen Gemeindeamt.
Wichtige Hinweise, um eine Ablehnung zu vermeiden
Damit Ihr Antrag nicht abgelehnt wird, beachten Sie am besten folgende Dinge:
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Berücksichtigen Sie den Skonto und jede andere Kostenreduktion beim Förderbetrag. Nur tatsächlich bezahlte Arbeitsleistungen werden gefördert.
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Nicht förderbar sind Transportkosten oder Lieferkosten. Die Installation sollte gesondert (ohne „geliefert“) angegeben werden, um unterstützt zu werden.
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Der Rechnungs- und Zahlungsbetrag sollten identisch sein.
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Auf der Rechnung müssen die Arbeitskosten nachvollziehbar sein.
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Der Ort, an dem die Leistung erbracht wird, muss auf der Rechnung deutlich sichtbar sein. Er sollte mit Ihren Angaben im Antrag übereinstimmen.
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Die angegebenen Leistungen müssen im Zeitraum von 01. Jänner bis 31. Dezember 2025 erfolgen.
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Die Rechnung muss auf den Antragsteller ausgestellt sein.
Bei Fragen wenden Sie sich am besten an das Callcenter: +43 50506 859333.
Schriftliche Anfragen können Sie an handwerkerbonus@bhag.gv.at senden. Mehr Informationen zur Beantragung der Förderung erhalten Sie auf handwerkerbonus.gv.at
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Förderung für Hausbau & Renovierung: Welche Möglichkeiten gibt es?
Zusätzlich zum Handwerkerbonus gibt es noch andere bundesweite Förderprogramme. Dazu zählen z. B.:
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Die kostenlose Energiesparberatung und Gerätetausch für einkommensschwache Haushalte,
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die “Sauber Heizen für Alle”-Aktion oder
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der Tausch von erneuerbaren Heizungssystemen.
In manchen Fällen wird die Förderung vom Staat finanziert und gemeinsam mit den Bundesländern umgesetzt. Mehr Informationen bzgl. Bauen, Renovieren und Sanieren finden Sie unter umweltfoerderung.at und transparenzportal.gv.at im Bereich Förderungen für Privatpersonen.
Wichtig: Sie können den Handwerkerbonus nicht mit anderen Förderungen kombinieren.
Weitere Fördermöglichkeiten gibt es auch auf Bundesländerebene, wie z. B. Energieförderungen oder Wohnbauförderungen. Informieren Sie sich daher auf den Webseiten der Bundesländer regelmäßig über spezifische Förderprogramme.
In unserem Artikel “Hausbau und Sanierung fördern lassen” bzw. auf der Seite des Bundesministeriums finden Sie die Kontaktdaten der jeweiligen Förderstellen.
Fazit: Handwerkerbonus nutzen & profitieren
Der Handwerkerbonus ist eine attraktive Förderung für Privatpersonen, die Renovierungs- oder Sanierungsmaßnahmen in ihrem Wohnraum planen. Bis zu 1.500 Euro jährlich können für Arbeitskosten erstattet werden – eine spürbare finanzielle Entlastung. Wer sorgfältig plant und die geltenden Voraussetzungen beachtet, kann den Bonus optimal ausschöpfen. Ob der Handwerker auch 2026 fortgeführt wird, bleibt noch offen.
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Planen Sie Ihre Renovierungsarbeiten weiter im Voraus. Sammeln Sie rechtzeitig alle benötigten Unterlagen.
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Sorgen Sie dafür, dass die Arbeitskosten auf der Rechnung separat ausgewiesen sind, um Missverständnisse zu vermeiden.
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Reichen Sie den Antrag möglichst bald nach Erhalt der Rechnung ein. So vermeiden Sie lange Wartezeiten.
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Für etwaige Rückfragen der Förderstelle sollten Sie alle relevanten Unterlagen gut aufheben.
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