Art-Nr.: 9270743
OTN: 88780
Pfl.-Reg.-Nr. (Österreich): 33791 SK
Der SUBSTRAL® Rasendünger mit Unkrautvernichter 2in1/400 m² ist verträglich für alle Rasenarten und einfach und sicher in der Anwendung, welche während der gesamten Vegetationsperiode, jedoch nicht im Ansaatjahr, möglich ist. Sehr gute Bekämpfung von: Gemeine Schafgarbe, Hirtentäschelkraut, Hornkraut und Vogelknöterich. Ausreichende Bekämpfung von: Gänseblümchen, Wegerich-Arten, Kriechende Hahnenfußarten, Löwenzahn und Weißklee. Keine ausreichende Bekämpfung von: Kriechender Günsel, Herbstlöwenzahn, Gemeine Braunelle, Ampfer- und Ehrenpreisarten. Inhaltsstoffe: NPK-Dünger Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen. Bitte beachten Sie die Warnhinweise und Sicherheitsratschläge in der Gebrauchsanleitung. Für die Verwendung im Haus- und Kleingartenbereich zulässig. Wichtiger Hinweis: Diese Regelung gilt ausschließlich für die Bundesländer Kärnten und Vorarlberg. Die Anwendung durch nicht-berufliche Anwender ist nicht gestattet.
Der SUBSTRAL® Rasendünger mit Unkrautvernichter 2in1/400 m² ist verträglich für alle Rasenarten und einfach und sicher in der Anwendung, welche während der gesamten Vegetationsperiode, jedoch nicht im Ansaatjahr, möglich ist. Sehr gute Bekämpfung von: Gemeine Schafgarbe, Hirtentäschelkraut, Hornkraut und Vogelknöterich. Ausreichende Bekämpfung von: Gänseblümchen, Wegerich-Arten, Kriechende Hahnenfußarten, Löwenzahn und Weißklee. Keine ausreichende Bekämpfung von: Kriechender Günsel, Herbstlöwenzahn, Gemeine Braunelle, Ampfer- und Ehrenpreisarten. Inhaltsstoffe: NPK-Dünger Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen. Bitte beachten Sie die Warnhinweise und Sicherheitsratschläge in der Gebrauchsanleitung. Für die Verwendung im Haus- und Kleingartenbereich zulässig. Wichtiger Hinweis: Diese Regelung gilt ausschließlich für die Bundesländer Kärnten und Vorarlberg. Die Anwendung durch nicht-berufliche Anwender ist nicht gestattet.